IT-PROTECT: Neuer Tarif und neue Bedingungen

Die Betriebshaftpflicht für IT-Dienstleister sichert Ihre Kunden jetzt noch besser gegen Haftpflichtrisiken ab. Die VHV hat zum 01.01.2013 die IT-PROTECT umfangreich verbessert.
Vereinfachte Tarifierung, verbesserter Versicherungsumfang und günstige Beitragssätze: Die neue IT-PROTECT bietet Ihren Kunden optimalen Versicherungsschutz und ist jetzt noch übersichtlicher.
Die Struktur wurde an die BAUPROTECT 2012 und die HHG-PROTECT 2012 angepasst. Ein besonderer Vorteil für Ihre Kunden: Neue IT-spezifische Deckungselemente, wie Re-Implementierungskosten, sind jetzt in der IT-PROTECT enthalten. Alle Änderungen sind bereits in der Tarifierungssoftware VOKIS mit dem Release 51 Ende Dezember umgesetzt worden.
Neuerungen für das Neugeschäft und Vertragsumstellungen
NEU Re-Implementierungskosten
Abgesichert sind jetzt Ansprüche aufgrund endgültig fehlgeschlagener Implementierung der vom VN hergestellten und gelieferten Software in bereits bestehende Hardware.
Ausgleichsfähig sind:
- Kosten für die Mehrarbeit des Personals des Auftraggebers
- Mehrkosten aus der Beauftragung eines Dritten zur Beseitigung der bereits implementierten Software.
NEU Umweltschadensversicherung und PHV KLASSIK-GARANT inklusive
- Erweiterung um die Umweltschadensversicherung mit Zusatzbaustein 1
- PHV KLASSIK-GARANT mit Leistungs-Update-Garantie
Die IT-PROTECT wurde durch die Aufnahme neuer Ausschlüsse an neue IT-Risiken angepasst. So besteht zum Beispiel kein Versicherungsschutz für Tätigkeiten als Anbieter von Cloud-Computing.
Weitere Änderungen können Sie der Produktübersicht entnehmen.
Neue Einatzgebiete
Die bisherigen drei Einsatzgebiete wurden zu zwei Einsatzgebieten zusammengefasst.
Einsatzgebiet a umfasst künftig die Leistungsbereiche:
- Mess-, Steuer-, Regeltechnik, Prozessfertigung, Verkehrsleittechnik, Medizintechnik
Einsatzgebiet b umfasst künftig die Leistungsbereiche:
- Kfm. Software, Zahlungsvorgänge, E-Commerce, Buchhaltungsprogramme, Warenwirtschaft, Lagersysteme, Kanzlei-/Praxissysteme, Konstruktionssoftware, Kommunikationssoftware, Freizeitsoftware, Spiele, statistische Systeme
Versicherungssummen und Selbstbehalt
- Die Versicherungssumme für Personenschäden wurde auf 3 Mio. EUR angehoben.
- Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) kann jetzt im Individualtarif zwischen 250.000 EUR, 500.000 EUR oder 1.000.000 EUR ausgewählt werden.
- Die Versicherungssumme für Sachschäden aus dem Betriebsstättenrisiko beträgt neu 3.000.000 EUR.
- Die bedingungsgemäße Selbstbehaltsvariante wurde auf 500 EUR reduziert.
Vereinfachte Tarifierung
Künftig sind zwei Tarifierungswege möglich. Grundsätzlich gilt der Individualtarif mit Tarifierung nach Einsatzgebieten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vereinfachte Tarifierung im Pauschaltarif möglich.
Kriterien für den Pauschaltarif
- Jahresgesamtumsatz unter 500.000 EUR, keine Aufteilung des Umsatzes nach Einsatzgebieten und Tätigkeiten
- Versicherungssummen: 3 Mio. EUR Personenschäden, 250.000 EUR oder 500.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
- Selbstbehalt 500 EUR
- Keine Tätigkeiten im Bereich Entwicklung, Anpassung und Programmierung von Software inkl. Wartung, Hardware-Implementierung und -modifizierung im Einsatzgebiet Mess-, Steuer-/Regeltechnik, Prozessfertigung, Verkehrsleittechnik und Medizintechnik
- keine Aktivitäten in USA/Kanada
Vorteile Pauschaltarif
- Keine weitere Abfrage von Tätigkeitsbereichen
- Festbeitrag 675 EUR/830 EUR
- Fester Selbstbehalt von 500 EUR
- Hardwarehandel ist künftig über den IT-Tarif zu versichern und nicht mehr über HHG.
Aktuelle Druckstücke
Aktuelle Verkaufsunterlagen und Materialien für Ihre Akquise können Sie hier ansehen und bei Bedarf in unserem Druckstückshop bestellen.
Druckstücktitel | Druckstücknummer |
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107.9002.05 | |
102.0005.08 | |
102.9004.18 | |
107.0005.01 | |
107.0031.06 | |
800.0031.09 | |
107.0001.07 | |
107.0001.08 | |
107.0001.09 |