Unbeschwerte Wintersaison: VHV Unfall sichert ab!

Viele Ihrer Kunden freuen sich jetzt aufs Skifahren oder Rodeln. Doch die Wintersportfreude wird schnell getrübt, wenn ein Unfall passiert und Bergungs- und Rettungskosten anfallen. Mit der Unfallversicherung der VHV im Rücken sind Ihre Kunden im Fall der Fälle abgesichert.
Mit der bevorstehenden Wintersaison beginnt für viele auch die Vorfreude aufs Skifahren, Schneeschuhwandern oder Schlittschuhlaufen auf zugefrorenen Seen. Aber: Diese Hobbys bergen auch zahlreiche Risiken. Schnell kann es beim Wintersport ernst werden – ein Unfall passiert, Rettungs- und Bergungskräfte kommen zum Einsatz. Gut, wenn Ihre Kunden dann VHV versichert sind! Warum? Die VHV Unfall übernimmt die anfallenden Kosten. Und: Wir helfen schnell und verlässlich!
Rettungseinsätze können sehr teuer werden: Beraten Sie Ihre Kunden!
Nach einem Unfall sind die Betroffenen zunächst erleichtert über die rasche Hilfe der Rettungs- und Bergungsdienste, doch wenn die Rechnung für diese Einsätze ins Haus flattert, stellt sich oft Ernüchterung ein. Hier kommen schnell hohe Beträge zusammen, die von keinem Sozialversicherungsträger oder anderen Leistungserbringern übernommen werden. Beispielsweise kann der Einsatz mit einem Rettungshubschrauber allein schon mehrere Tausend Euro ausmachen. Eine Minute Hubschraubereinsatz kostet ca. 80 EUR. Kommen dann bei Suchaktionen noch Hundesuchstaffeln und anderes Rettungspersonal hinzu, werden leicht die finanziellen Möglichkeiten des Kunden überschritten.
Das Plus der VHV: Wir leisten auch bei vermutetem Unfall
Was viele Ihrer Kunden nicht wissen: Bergungskosten entstehen nicht nur, wenn tatsächlich ein Unfall passiert ist. Auch wenn ein Unfall vermutet wird oder droht können solche Kosten anfallen. Das Besondere bei der VHV: Auch in diesen Fällen sichern wir Ihre Kunden ab.
Beispiel für Ihre Akquise: Drohender oder vermuteter Unfall
Verirrte Wanderinnen von Bergrettung geborgen
Am Sonntagnachmittag sind zwei Wanderinnen in Laterns (Vorarlberg) vom markierten Weg abgekommen und mussten von der Bergrettung Rankweil geborgen werden. Die beiden Frauen hatten sich auf dem Weg nach Übersaxen verirrt. Die Frauen im Alter von 52 und 67 Jahren waren von Laterns auf dem Wanderweg in Richtung Frutz unterwegs und wollten nach Übersaxen gelangen. Dabei gerieten sie offensichtlich vom markierten Wanderweg ab.
In unwegsamen Gelände schien den Frauen weder das Vor- noch das Zurückgehen möglich. Via Handy riefen sie um Hilfe, ohne ihren Standort genau angeben zu können. Der Polizeihelikopter Libelle entdeckte die beiden Wanderinnen schließlich entlang der Frutz. Der Bergrettung Rankweil gelang es, die beiden Frauen unverletzt zu bergen. Die Bergrettung war mit acht Mann im Einsatz.
(Quelle: www.bergrettung.at)
Hohe Summengarantie als Ruhekissen
Reicht die vereinbarte Versicherungssumme aus? Dank der umfassenden Leistungen der VHV Unfall können Sie diese Bedenken Ihrer Kunden schnell ausräumen. Die VHV übernimmt die Bergungskosten, die durch einen Unfall (egal aus welchem Grund) entstehen und das sogar weltweit. Mit 30.000 EUR in dem Produkt KLASSIK-GARANT sind Ihre Kunden grundlegend abgesichert. Zum Vergleich: Viele Unfallversicherungen bieten gerade einmal 2.500 bis 5.000 EUR Kostenerstattung für Bergungskosten. Hier machen wir den Unterschied! Und mit dem Baustein EXKLUSIV ist das „Ruhekissen“ für Ihre Kunden perfekt, denn hier steht eine Summe bis zu 1 Mio. EUR zur Verfügung.
Erstattung der Transportkosten: Auf die VHV ist Verlass!
Was viele auch nicht wissen, ist der kleine, aber feine Unterschied bei der Erstattung der Transportkosten ins Krankenhaus. Fast alle Versicherer leisten hier nur für den medizinisch notwendigen Transport. Mit der VHV Unfall haben Ihre Kunden die richtige Wahl getroffen! Denn: Auch hier machen wir den Unterschied und leisten sogar für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Transport insbesondere in die Heimat.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem medizinisch notwendigen und medizinisch sinnvollen Transport?
- Medizinisch sinnvoll: Ein Rücktransport ist "medizinisch sinnvoll", wenn sowohl die medizinische als auch die psycho-soziale Verfassung des Patienten am Urlaubsort einen Rücktransport medizinisch sinnvoll im Sinne des Heilungsprozesses erscheinen lassen. Dabei werden auch Faktoren wie das Krankenhaus in fremder Umgebung, die Sprache und so weiter berücksichtigt.
- Medizinisch notwendig: Im Gegensatz dazu ist ein Rücktransport nur dann "medizinisch notwendig", wenn in dem Urlaubsort, in dem sich der versicherte Patient befindet, eine medizinische Unterversorgung bezüglich des Krankheitsbildes besteht. Dies ist heute nur noch in sehr wenigen Ländern der Fall.
Hier zwei aktuelle Bergungsbeispiele für Ihre Vertriebsarbeit!
Bundeswehr barg unbelehrbare Wanderin
Eine 23-jährige Wanderin aus Lettland hat am Sonntag im Gemeindegebiet von Leutasch eine aufwendige Suchaktion ausgelöst. Trotz Warnungen anderer Bergsteiger hat sie ihre Tour fortgesetzt. Letztendlich ist sie von einem Hubschrauber der deutschen Bundeswehr gerettet worden. Die Frau hat eine Wanderung vom Schachenhaus zur Meilerhütte geplant. Von dort wollte sie über die „Leutascher Platt“ und das Bergleintal zurück nach Leutasch absteigen. Schon am Schachnerhaus hatten ihr andere Wanderer von einer Fortsetzung der Tour abgeraten. Von ihrem Vorhaben ließ sie sich dennoch nicht abbringen.
20 Mann im Einsatz
Letztendlich kam die Frau im bis zu eineinhalb Meter tiefen Schnee nur mehr schwer weiter. Als sie gegen 18.15 Uhr einen Notruf auf knapp 2.000 Meter Seehöhe abgesetzte, war sie durchnässt und erschöpft. Eine aufwendige und wegen des Windes risikoreiche Rettungsaktion wurde gestartet. Im Einsatz waren die Bergrettung Leutasch, die Feuerwehr Leutasch sowie ein Hubschrauber der deutschen Bundeswehr. Dieser war auch mit einem Nachtsichtgerät ausgestattet. Gegen 22.15 Uhr war die Frau schließlich sicher im Tal.
Risiko derzeit nicht zu unterschätzen
Die Polizei weist nach dieser Aktion darauf hin, dass Touren im hochalpinen Gelände aufgrund des Wetters beziehungsweise Schnees derzeit risikoreich sind. Es wird zu einer genauen Tourenplanung geraten. Wichtig sei auch, dass das eigene Können und die Kondition richtig einschätzt werden. Weiter weist die Polizei darauf hin, dass mit unüberlegtem Verhalten im alpinen Gelände nicht nur das eigene Leben, sondern auch das Leben und die Gesundheit der Einsatzkräfte gefährdet würden.
(Quelle: tirol.ORF.at)
Lawinenunfall an der Wildspitze
Am Sonntag wurden drei Männer aus Deutschland bei einer Tour zur Nordwand der 3.768 Meter hohen Wildspitze von einer Lawine rund 100 Meter über steiles Gelände mitgerissen. Laut Polizei wurden die Bergsteiger nicht verschüttet, einer von ihnen jedoch am Knie verletzt. Die Deutschen wurden vom Rettungshubschrauber geborgen, der Verletzte in das Krankenhaus Zams geflogen.
(Quelle: www.bergrettung.at)