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Unfall: Richtig beraten für eine weichere Landung!

Eine Unfallversicherung ist für jeden relevant – solange sie dem individuellen Bedarf des Kunden angepasst ist. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen, damit Sie für Ihren Kunden die richtige Fallhöhe kalkulieren können.

Wozu gibt es eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung deckt Kosten, die im Alltag als Unfallfolge entstehen. Sie ist also keine günstige Alternativlösung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn: Berufsunfähigkeit wird hauptsächlich durch Krankheiten verursacht.

Hier einige Beispiele für Mehrkosten, die durch eine Unfallversicherung abgedeckt sind:

  • Umbau des Hauses und des Autos
  • Hilfsmittel, die von der Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht übernommen werden
  • Zusätzliche Therapien
  • Zusätzliche Kinderbetreuung

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Eine Unfallversicherung kann teilweise auch einen Einkommensverlust kompensieren. Daher ist es wichtig die Höhe der Invaliditätssumme ausreichend zu kalkulieren.

Die Faustformel für den Versicherungsbedarf im Fall eines Unfalls mit Invaliditätsfolge:

  • Für eine 30-jährige Person: das 6-fache Bruttojahreseinkommen
  • Für eine 40-jährige Person: das 5-fache Bruttojahreseinkommen
  • Für eine 50-jährige Person: das 4-fache Bruttojahreseinkommen
  • Für Kinder (unter 18 Jahren) sollte die Versicherungssumme vor Progression mindestens 200.000 EUR betragen.

Welche Nebenleistungen sind bei der Beratung zu berücksichtigen?

Basis für eine ausreichende Versicherungsleistung im Invaliditätsfall ist und bleibt eine gut kalkulierte Grundsumme nach Faustformel. Dennoch gibt es einige Nebenaspekte die Einfluss auf die Leistung nehmen können:

  • Gliedertaxe und Progressionshöhe beeinflussen die Leistungen insbesondere im Bereich der niedrigen Invaliditätsgrade. Gut zu wissen: die VHV hat faire Regelungen und erbringt auch ohne explizite Aufführung von Organschäden oder -beeinträchtigungen eine Versicherungsleistung.
  • Mitwirkungsanteil: Leidet die versicherte Person bereits an einer Krankheit, wird meist nur ein geringer Anteil als tatsächliche Folge eines Unfalls angesehen. Abzüge durch krankheitsbedingte Beschwerden im Alter können mit dem EXKLUSIV-Baustein vermieden werden. Im Schadenfall wird damit auf die Anrechnung der Mitwirkung verzichtet.
  • Meldefrist: Damit die Leistung im Fall von Invalidität durch Unfall in Anspruch genommen werden kann, gilt eine Meldefrist: Normalerweise muss eine Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und spätestens nach 15 Monaten vom Arzt schriftlich festgestellt werden. Folgeerscheinungen darüber hinaus werden bei den Versicherungsleistungen oftmals nicht mehr berücksichtigt. Die VHV hingegen bietet in dem Baustein EXKLUSIV besonders lange Meldefristen: 24 Monate für den Eintritt der Invalidität und 36 Monate für die Feststellung durch den Arzt.

Wer kann eine Unfallversicherung abschließen?

Grundsätzlich ist eine private Unfallversicherung für jeden gedacht. Gesundheitsfragen und ausgefallene Hobbys können allerdings beim Abschluss zu Leistungseinschränkungen oder gar einer Ablehnung des Versicherungsnehmers führen.

Die VHV bietet Produkte, mit denen diese Hürde genommen werden kann:

  • Baustein EXKLUSIV: Hier werden nur sehr konkrete Erkrankungen abgefragt. Liegt keine der explizit aufgeführten Erkrankungen vor, kann der Kunde uneingeschränkt versichert werden. Unser Tarifierungsprogramm VOKIS gibt darüber direkt schon bei den Gesundheitsfragen dazu eine Antwort, ohne Rückfrage bei uns.
  • KLASSIK-GARANT: Hier verzichten wir vollständig auf Gesundheitsfragen. Alle versicherbaren Personen werden ohne Wenn und Aber versichert - einfach, schnell und zu besten Konditionen .

In beiden Tarifen wird nicht nach gefährlichen Hobbys gefragt, d.h. auch hier gibt es vollumfänglichen Versicherungsschutz im Rahmen der Bedingungen.