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Unfall: Anpassung der Richtlinien an neue Pflegegrade

Seit Januar 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II): Die Pflegestufen I bis III wurden in die Pflegegrade 2 bis 5 überführt. Was dies für Neu- und Bestandskunden unserer Unfallversicherung bedeutet, lesen Sie hier.

Die neue Begrifflichkeit der Pflegereform soll unter anderem die Pflegebedürftigkeit in Folge von geistigen Erkrankungen besser absichern. Das neue Bewertungsverfahren sorgt damit in vielen Fällen für eine Einstufung in einen nun höheren Pflegegrad. Folgende Übersicht stellt die Überführung laut § 140 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) dar:

  Ohne Einschränkung der Alltagskompetenz gem. § 45a SGB XI (a.F.) Mit Einschränkung der Alltagskompetenz gem. § 45a SGB XI (a.F.)
Keine Pflegestufe   Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegestufe III + § 36 Abs. 4 oder 43 Abs. 3 SGB XI (a.F.) Pflegegrad 5 Pflegegrad 5

Das bedeuten die Änderungen für Ihre Kunden

In den Annahmerichtlinien und Tarifbestimmungen der VHV Unfallversicherung sowie im Pflegebaustein EASY CARE gibt es Regelungen, die sich auf die bisherigen Passagen des SGB beziehen. So werden diese an die neuen Pflegegrade angepasst:

Bedeutung für das Neugeschäft (nur für den Baustein EXKLUSIV)
Nach der neuen Regelung gilt im Neugeschäft: "Nicht versicherbar sind dauernd pflegebedürftige Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die gewöhnliche Verrichtung des täglichen Lebens im höheren Maß auf Hilfe angewiesen ist. Anhaltspunkt für das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit ist die Einstufung in den Pflegegrad 4 der gesetzlichen Pflegeversicherung."

Umsetzung im Bestandsgeschäft
Bei Verträgen mit Beginn vor dem 01.04.2010 endet der Versicherungsschutz ab Eintritt des Pflegegrades 4. Mit Einführung der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist dieser Punkt aus den Bedingungen gestrichen worden. Verträge, die danach abgeschlossen wurden, werden trotz Eintritt der Pflegebedürftigkeit fortgeführt.

Für Ihre Kunden gilt: Die Pflegestufen-Reform ist nur bei Neuverträgen und neuen Fällen von Pflegebedürftigkeit von Bedeutung. Außerdem garantieren wir, dass wir immer die für den Versicherungsnehmer vorteilhaftere Einstufung anwenden werden.

Ab Mai 2017 werden Ihre Kunden sukzessive mit der nächsten Beitragsrechnung informiert. Die Bedingungen sind ebenfalls ab Mai 2017 auf dem neuesten Stand.