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Betriebs-HV: Neue Mindestversicherungs-Summe in KH

Am 06. Februar 2017 wurde die Erhöhung der Mindestversicherungssumme für Sachschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) festgelegt – rückwirkend zum 11. Juni 2016.

Schnell ist es passiert: Durch ein Baumaschinenfahrzeug wird ein Mitarbeiter auf dem Firmengelände verletzt oder es entsteht ein erheblicher Sachschaden. Unsere Betriebshaftpflichtversicherungen BAUPROTECT und FIRMENPROTECT fangen Ihre Kunden im Fall des Falles finanziell auf.
Gemäß PflVG wurden nun die Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall für Sachschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung von bisher 1,12 Mio. EUR auf 1,22 Mio. EUR rückwirkend zum 11. Juni 2016 erhöht.

Je Versicherungsfall gelten somit folgende Summen:

7.500.000 EUR für Personenschäden
1.220.000 EUR für Sachschäden
     50.000 EUR für reine Vermögensschäden

Für die Kfz-Ergänzungsdeckung innerhalb unserer Betriebshaftpflichtversicherungen wird daher für den Einsatz von Fahrzeugen auf beschränkt beziehungsweise faktisch öffentlichen Verkehrsflächen ab sofort rückwirkend zum 11. Juni 2016 Versicherungsschutz in dieser Höhe geboten.