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Kfz-Gewerbe: Tarifumstellung der alten Bauprodukte

Ein zeitgemäßer Versicherungsschutz ist das A und O. Deswegen legen wir unseren treuesten Gewerbe-Kunden ab Mitte des Jahres eine Tarifumstellung ihrer alten Tarife auf Flotte-GARANT BAUPROTECT ans Herz.

Seit über 20 Jahren bietet die VHV als Spezialversicherer für die Bauwirtschaft in der gewerblichen Kfz-Versicherung Stückbeitragsprodukte an. Zu unseren ältesten Produkten zählen die Tarife für das SHK-Handwerk, die Mitglieder in Bauverbänden und das alte Bauprotect für das Baunebengewerbe. Unsere Kunden profitieren in diesen Tarifen von den günstigen Beiträgen der Altprodukte. Einziges Manko: Der Versicherungsschutz erfüllt nicht mehr den aktuellen Marktstandard.

Zur Sicherung dieser langjährigen und treuen Kundenverbindungen werden wir ab Mitte des Jahres Angebote zu einer Tarifumstellung auf Flotte-GARANT BAUPROTECT versenden. Gestartet wird mit dem ältesten Bauprodukt SHK.

Die Vorteile für Ihre Kunden:

Mit den BAUPROTECT-Tarifen für das Bauhandwerk und das Bauhauptgewerbe bieten wir einen hochwertigen über Marktstandards liegenden Versicherungsschutz. So profitieren Ihre Kunden zum Beispiel von höheren Deckungssummen und verschiedenen Kasko-Varianten. 

Und: Für fast alle Kunden können wir eine Beitragsgarantie bezogen auf den Fuhrpark geben – „unterm Strich“ ändert sich der Gesamtbeitrag der Kfz-Versicherungen also nicht. Auch für Neu- und Ersatzfahrzeuge gelten diese günstigen Konditionen!

Wir machen es Ihnen leicht

Natürlich unterstützen wir Sie bei der Vertragsumstellung: Zu jedem Kunden erhalten Sie gebündelt alle erforderlichen Unterlagen, gleich in mehrfacher Ausfertigung zur Übergabe und Unterschrift. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer jederzeit zur Verfügung.

Schnell umstellen!

Kunden, die sich schnell entscheiden, haben noch einen weiteren Vorteil: Die verbesserten Leistungen der neuen Kfz-Rahmenvereinbarung Flotte-GARANT BAUPROTECT gelten ab Unterzeichnung, auch wenn erst ein späterer Zeitpunkt für die Vertragsumstellung der Einzelverträge, zum Beispiel die nächste Hauptfälligkeit, vereinbart wird.

Die Argumente sind auf Ihrer Seite – nutzen Sie die Tarifumstellung zur Kundenbindung!