PHV: Beitragsangleichung bleibt aus
Auch dieses Jahr ermittelte die Ernst & Young GmbH in ihrer Eigenschaft als unabhängiger Treuhänder der VHV, ob aufgrund gestiegener Schadenzahlungen eine Anpassung der Beiträge in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
Basierend auf den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Haftpflicht, Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A, Ziffer 3, erfolgt in diesem Jahr keine Beitragsangleichung. Ihre Kunden profitieren also weiterhin vom unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis unseres zuverlässigen Versicherungsschutzes.
Zahlen und Fakten
Der Durchschnitt der Schadenzahlungen, welche die zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer im Kalenderjahr 2016 geleistet haben, hat sich gegenüber dem Kalenderjahr 2015 um 3,0 Prozent erhöht. Unter der Berücksichtigung der zum 1. Juli 2016 nicht wirksam gewordenen Beitragsangleichung wurde eine Erhöhung des Durchschnitts der Schadenzahlungen im Kalenderjahr 2016 gegenüber dem Kalenderjahr 2014 um insgesamt 4,1 Prozent ermittelt. Die Steigerung liegt somit unter 5,0 Prozent, daher ist zum 1. Juli 2017 keine Prämienangleichung vorzunehmen. Der Steigerungssatz von 4,1 Prozent ist bei der Prämienangleichung zum 1. Juli 2018 zu berücksichtigen.