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Gefahren durch Brandstiftung

Wenn es nachts um den Betrieb ruhiger wird, sind Gebäude und Grundstücke besonders anfällig für den unbefugten Zutritt von Fremden. Ein guter Moment für Brandstifter, unbemerkt ein Feuer zu legen. Wie kann man sich schützen?

Brandstiftung als Risiko für den Betrieb

Brandstiftung ist eine der häufigsten Ursachen für Brandschäden. Grund genug, um hier vorzubeugen. Denn: Ein Brandschaden hat meist erheblichen Einfluss auf den laufenden Betrieb und seinen Erfolg. Natürlich bietet die VHV FIRMENPROTECT Sach Ihren Kunden in diesem Fall einen zuverlässigen Schutz. Doch damit es gar nicht erst zum Versicherungsfall kommt, finden Sie hier wirksame Tipps, um das Risiko der Brandstiftung zu minimieren.

So senken Ihre Kunden die Brandstiftungsgefahr

Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen schützen nicht nur vor Brandstiftung, sondern auch vor Einbrüchen und Vandalismus. Darüber hinaus können durch diese Vorkehrungen auch die Versicherungsprämien der gewerblichen Sachversicherung gesenkt werden. Welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Das Ziel ist, es potenziellen Tätern so schwer wie möglich zu machen.

In der Praxis haben sich folgende Maßnahmen bewährt:

  • Zaun mit Übersteigschutz: Das Betriebsgrundstück wird umzäunt – außerhalb der Betriebszeiten sind Tore und Zugänge verschlossen.
  • Licht ins Dunkle bringen: Scheinwerfer, die mit Bewegungsmelder ausgerüstet sind, leuchten das Betriebsgrundstück während der Nachtzeit aus. Insbesondere große Grundstücke und Außenanlagen, Gebäudefronten, Einfahrten oder Höfe können ausgeleuchtet werden. Nähert sich eine Person dem Betrieb, muss sie damit rechnen, erkannt zu werden, weil der Schutz der Dunkelheit nicht mehr gegeben ist.
  • Keine leichtentflammbaren Stoffe: Es befinden sich keine brennbaren Stoffe auf dem Betriebsgrundstück. Ist dies unvermeidbar, werden diese Stoffe nicht direkt am Gebäude und auch nicht direkt an der Grundstücksgrenze gelagert.
  • Papierfreie Zone: Brennbare Abfälle wie Kartonagen oder Verpackungen, die auf dem Betriebsgrundstück gelagert werden, befinden sich in verschließbaren, nicht brennbaren Containern aus Stahl. Abfälle werden regelmäßig entsorgt.
  • Zutritt nur für Befugte: Die Zugänge zu den Gebäuden werden mechanisch ausreichend gesichert. Ist die Außenhaut des Gebäudes entsprechend geschützt werden Täter abgehalten. Gibt es mehrere Nutzer in einem Gebäude, regeln intelligente Schließsysteme, wer Zutritt zu den Bereichen hat. Die Zugänge zu den eigenen Betriebsräumen werden zusätzlich geschützt. Der Kreis derer, die im Besitz von Schlüsseln sind, wird dabei so klein wie möglich gehalten.
  • Überwachungshilfe: Im Bedarfsfall erfolgt die Installation einer Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle – zum Beispiel zu einem Wach- und Sicherheitsunternehmen. Rundgänge während der Nachtzeit durch Mitarbeiter eines Wach- und Sicherheitsunternehmens bieten zusätzlichen Schutz.
  • Installation von Sicherheitstechniken: Eine Brandmeldeanlage oder eine lückenlose Videoüberwachung des Betriebsgrundstücks wird installiert.

Die Liste der Vorkehrungen lässt sich noch weiterführen. Welche Maßnahmen geeignet sind, können Sie individuell mit Ihrem Experten der VHV abstimmen.

Und wenn doch mal etwas passiert?

Trotz aller Vorsicht und sachgerechtem Umgang kann es doch mal zum Schadenfall kommen. FIRMENPROTECT Sach bietet zuverlässigen Versicherungsschutz – u.a. gegen Feuerschäden und Betriebsunterbrechung.