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Mähroboter - fleißige Gartenhelfer mitversichert

Mähroboter werden immer beliebter. Kein Wunder, denn sie sind eine bequeme Lösung für Gartenbesitzer. Doch was passiert, wenn das Gerät beim Nachbarn einen Schaden anrichtet? Oder wenn es gestohlen wird?

Was gibt es Schöneres, als mit einen kühlen Getränk auf der Terrasse zu sitzen und zu sehen, wie die Arbeit von allein erledigt wird. Der kleine elektrische Mähroboter schnurrt willig und unermüdlich über den Rasen und meistert Flächen von bis zu 4.000 qm. Ist der Akku leer, fährt das Gerät selbstständig zur Ladestation und ist schon bald wieder einsatzbereit.

Vorsicht Haftpflicht: Schäden durch Mähroboter in der VHV PHV mitversichert

Doch wie jeder echte Roboter hat der Kleine manchmal seinen eigenen Kopf. Nicht so schlimm ist es vielleicht, wenn das Begrenzungskabel falsch verlegt ist, das Gerät die Grundstücksgrenze nicht mehr klar erkennt und kurzerhand das frische Blumenbeet des Nachbarn mäht. Mitunter werden aber auch im eigenen Garten herumliegende Kleidungsstücke von spielenden Kindern nicht als Hindernisse erkannt und zerstückelt. Und nicht ausdenken, was passiert, wenn die Abschaltautomatik defekt ist und Personen beim Anheben des Gerätes vom Schneidwerkzeug schwer verletzt werden. In allen Fällen kann der Betreiber des Mähroboters in die Haftung genommen werden. 

Hier kommt die VHV Privat-Haftpflichtversicherung ins Spiel: Egal, ob man das Helferlein nun als selbstfahrende Arbeitsmaschine, Kraftfahrzeug bis 6 km/h oder einfach als Arbeitsgerät bezeichnet. Schäden, die beim privaten Gebrauch passieren, sind mitversichert. Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht in der Nähe befindet. Dies ist wichtig, denn gerade für diesen Fall schaffen sich Gartenbesitzer gerne einen Mähroboter an: Das Gerät mäht beispielsweise den Rasen, während der Besitzer bei der Arbeit ist.

Bei Diebstahl des Gartenhelfers: die Hausratversicherung zahlt

Mähroboter sind praktisch und sparen jede Menge Arbeit. Allerdings sind sie auch teuer in der Anschaffung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die kleinen, handlichen Geräte aus dem unbeobachteten Garten gestohlen werden.

Wer eine Hausratversicherung bei der VHV hat, kann sich auch hier entspannt zurücklehnen. Sollte der Mähroboter seiner Ladestation fern bleiben und nicht mehr auffindbar sein, weil er vom Grundstück gestohlen wurde, so ist er bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme versichert.