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Kfz-Privat: Top-Konditionen für Neu- und Bestandskunden

Im Herbst fällt nicht nur das Laub von den Bäumen: Für das Jahreswechselgeschäft lassen wir im Kfz-Bereich traditionell die Preise purzeln. Und oben drauf gibt es auch noch einige Leistungserweiterungen!

Für Ihr Jahreswechselgeschäft bieten wir unseren Tarif KLASSIK-GARANT zum 1. Januar 2018 wieder zu besonders günstigen Konditionen an. Aber auch Ihre Bestandskunden profitieren! Zum Beispiel von den Leistungsverbesserungen, mit denen wir ihre Kfz-Versicherung aufwerten.

Unsere Leistungsverbesserungen

Zum 1. Oktober 2017 wird unser Kfz-Tarif KLASSIK-GARANT noch stärker - und zwar durch: 

  • die sogenannte Schlingerdeckung: Die Mitversicherung von Schäden am ziehenden PKW durch einen Anhänger war bisher nur im EXKLUSIV-Baustein enthalten;
  • das Anheben der Schutzbriefleistung für Pkw: Pannenhilfe jetzt bis 200 Euro, Abschleppen bis 250 Euro;
  • im EXKLUSIV-Baustein die Mitversicherung von Kurzschluss-Folgeschäden bis 3.000 Euro.

In den Produktpräsentationen finden Sie alle weiteren Argumente für unsere Produkte KLASSIK-GARANT und TELEMATIK-GARANT.

Durch unsere Leistungs-Update-Garantie profitieren Ihre Bestandskunden automatisch und beitragsneutral von diesen Verbesserungen!

Begleitetes Fahren: beitragsfreier Einschluss 17-Jähriger

Aktuell müssen Ihre Kunden für ihre Kinder einen Zuschlag für junge Nutzer zahlen, wenn sie diese im Rahmen vom Begleiteten Fahren als Fahrer in den Vertrag einschließen möchten. Dies sorgt verständlicherweise für Verärgerung, da das Risiko aufgrund des Begleiteten Fahrens anders gelagert ist, als bei einem 18-Jährigen, der ohne Begleitung fahren darf.

Deshalb bieten wir ab dem 1. Oktober die Möglichkeit, 17-Jährige für den Zeitraum des Begleiteten Fahrens beitragsfrei in einen bestehenden Vertrag einzuschließen. Dies kann formlos oder per Formular erfolgen. Sie können das Formular hier gleich herunterladen - Sie finden es aber auch im VOKIS-Formularcenter.

Beitragsanpassungen im Bestandsgeschäft und Rechnungsversand

In der Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung werden wir neben Typ- und Regionalklassenveränderungen moderate Beitragsanpassungen vornehmen. Für Verträge mit Beginn ab dem 1. Juli 2011 sind aufgrund der flexiblen Altersermittlung für Versicherungsnehmer und Nutzer zusätzliche Anpassungen der Beiträge nach oben oder unten möglich. Für Verträge mit Beginn ab dem 1. April 2015 sind wegen der flexiblen Fahrzeugalter-Ermittlung Anpassungen der Schutzbrief-Beiträge möglich.

Den Rechnungsversand staffeln wir, damit eine bessere telefonische Erreichbarkeit gewährleistet ist. Für die Januarfälligkeit 2018 werden die Kfz-Beitragsrechnungen in sieben Paketen von der 42. bis zur 48. Kalenderwoche an die Versicherungsnehmer verschickt.

Pakete

Versandtermine VN-Rechnungen
Paket 1 17. - 19.10. und 23.10.2017  
Paket 2 24. - 26.10. und 30.10.2017
Paket 3 01./ 02./ 06.11.2017
Paket 4 07. - 09.11. und 13.11.2017
Paket 5 14. - 16.11. und 20.11.2017
Paket 6 21.11. - 23.11. und 27.11.2017
Paket 7 28.11.2017

Neue Verbraucherinformation

Ab 1. Oktober 2017 gilt außerdem eine neue Verbraucherinformation. Diese können Sie hier ganz einfach herunterladen – die Synopse mit Erläuterungen zu den Änderungen verschafft Ihnen einen zusätzlichen Überblick.

Erinnern Sie an den Fahrerschutz!

Egal, ob Neu- oder Bestandskunde: Sprechen Sie in jedem Fall auch über die Möglichkeit, einen Fahrerschutz zu integrieren. Bislang mussten Versicherungsnehmer unter 23 Jahre einen Zuschlag von 15 Prozent zahlen. Doch: Der Zuschlag beträgt von nun an nur noch einheitliche 8 Prozent! Weitere Argumente für die unverzichtbare Zusatzleistung finden Sie in unserem Fachartikel: Sorgenfrei unterwegs mit dem VHV Fahrerschutz!