Wenn's mal brennt: Haftpflicht schützt bei Regress
Hintergrund: Aufhebung des Feuerregressverzichtsabkommens
Zum Ende des Jahres 2017 wird das “Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen” (RVA) aufgehoben.
Wieso gab es das RVA?
Der Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung war bislang durch das RVA im Falle des Übergreifens eines Feuers von seiner versicherten Sache auf eine benachbarte vor Regressansprüchen geschützt. Denn im Versicherungsfall sollte der Schadenersatz der Feuerversicherung die geregelte Fortführung der wirtschaftlichen Existenz des Versicherungsnehmers gewährleisten und dem Ersatz seines Eigentums dienen. Ohne RVA wäre es möglich gewesen, dass der Versicherungsnehmer diese Leistungen im Zuge des Rückgriffs wieder verliert. Daher hatten sich die Feuerversicherer 1961 darauf geeinigt, bei Schäden zwischen 150.000 Euro und 600.000 Euro auf Regressansprüche untereinander zu verzichten.
Heutige Haftpflichtversicherungen bieten Schutz
In der Vergangenheit war es schwierig, eine risikogerechte Abdeckung von Regressforderungen durch private Haftpflichtversicherungen zu erreichen. Die Versicherungssummen heutiger Produkte bieten hingegen ausreichend Schutz und decken potenzielle Regressforderungen ab. Ein RVA ist daher nicht mehr notwendig.
Jetzt Versicherungsschutz prüfen!
Allerdings sollten Sie vor diesem Hintergrund den Versicherungsschutz Ihrer Kunden noch einmal unter die Lupe nehmen und die Versicherungssummen prüfen. Denn nur durch eine private Haftpflichtversicherung mit entsprechend hohen Versicherungssummen sind Gebäudebesitzer ab 2018 gegen Regressforderungen geschützt! Mit unserer durch Stiftung Warentest und Morgen & Morgen ausgezeichneten PHV KLASSIK-GARANT sind Ihre Kunden in jedem Fall gut beraten.