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Skiurlaub: Wer zahlt den Rettungshubschrauber?

Über 40.000 Deutsche verletzen sich pro Saison beim Wintersport – und nicht immer übernimmt die Krankenversicherung die Rettungskosten! Wie Ihre Kunden im Skiurlaub der potentiellen Kostenfalle entgehen, lesen Sie hier.

Snowboarding, Skilanglauf oder Schlittenfahrt: Ganz egal, wie Ihre Kunden unterwegs sind, Wintersportarten bergen ein verhältnismäßig hohes Unfallrisiko – über 40.000 Deutsche verletzen sich pro Saison. Lassen sich Gefahrensituationen im Vorfeld verhindern? Und wer muss für aufwendige Rettungsarbeiten aufkommen? Denn nicht immer übernimmt die Krankenversicherung die Rettungskosten. Wir erklären, warum Ihre Kunden mit unserer Unfallversicherung auf der sicheren Seite sind, wenn doch einmal etwas passiert.

Dem Unfall eine Skilänge voraus!

Unberührte Skipisten sehen erst einmal verlockend aus. Dennoch sollten Ihre Kunden nicht einfach drauflos fahren. Durch das Befolgen von ein paar grundlegenden Tipps und Regeln, können sie Ihre Abfahrt schon um einiges sicherer machen:

  • Training: Regelmäßige Kraft-, Ausdauer- und Gymnastikübungen bereiten gut auf den Winterurlaub vor. Gelenke und Muskeln können so den Belastungen besser standhalten.
  • Ausrüstung: Helm, Skibrille und Rückenprotektoren sollten für jeden Pflicht sein.
  • Kleidung: Warm, wasserdicht und atmungsaktiv muss sie sein.
  • Rücksicht: Immer auf andere Skifahrer achten! Zusammenstöße sind die häufigste Unfallart.
  • Beschilderung: Ihre Kunden sollten Markierungen und Signale auf den Abfahrtstrecken beachten und nur auf freigegebenen Pisten fahren.
  • Wetter: Bei schlechten Sichtverhältnissen und Witterungsbedingungen lieber die Abfahrt verschieben.

Kostenfalle: Rettungskosten

Auch die größte Vorsicht kann einen Unfall nicht immer verhindern. Sollten Ihre Kunden verunglücken und ärztlich behandelt werden müssen, kommt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung für die Rettungs- und Behandlungskosten auf. Allein zwei Ausnahmen können Such- und Rettungskosten jedoch zu einem teuren Unterfangen für Wintersportler machen.

  • Unfall im Ausland: Ohne Auslandskrankenversicherung zahlt die Krankenkasse im EU-Ausland nur, was im entsprechenden Land Standard ist.
  • Vermisstensuche: Unverletzte, aber orientierungslose Wintersportler müssen die Kosten für eventuelle Such- und Rettungsseinsätze selbst tragen. Das gilt auch für die Suche von vermeintlich Verschütteten nach Lawinenabgängen abseits der Piste.

Übrigens: Allein die Bergwacht Bayern verzeichnet jährlich rund 6.000 Rettungsdiensteinsätze, 5.000 Hilfeleistungen ohne umfangreiche medizinische Versorgung und 950 Such- und Sondereinsätze. Knapp die Hälfte aller Einsätze wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von den Krankenkassen bezahlt, da keine medizinische Notwendigkeit besteht. Eine Vermisstensuche mit erhöhtem Aufwand, zum Beispiel bei einem Lawinenabgang, kostet stolze 1.125 Euro.

Private Unfallversicherung sorgt für eine weiche finanzielle Landung

Leider hilft auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht weiter. Denn die zahlt nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren. Deswegen sollten Wintersport-Fans über die private Unfallversicherung der VHV nachdenken. Sie kommt für aufwendige Such-, und Rettungseinsätze auf – auch wenn es sich nur um leichtverletzte Personen handelt. Und VHV Unfall KLASSIK-GARANT übernimmt noch mehr:

  • Bis zu 3.000 Euro Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen.
  • Kosmetische Operationen bis 50.000 Euro.
  • Brüche, Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule durch Eigenbewegungen sind mitversichert.
  • Ihre Kunden profitieren von einem automatischen Leistungs-Update, wenn wir unser Produkt verbessern.
  • Unser Highlight: Wir bringen Ihre Kunden auf Wunsch zur Behandlung nach Hause, sobald der Transport medizinisch vertretbar ist. Anders als bei anderen Versicherern muss hierfür keine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.