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BIM: Was ist über die Berufshaftpflicht versichert?

Für Architekten und Ingenieure gehört BIM längst zum Arbeitsalltag. Doch viele Nutzer fragen sich, ob Ihre Tätigkeiten versichert sind. Um Unsicherheiten zu vermeiden, haben wir unsere Versicherungsbedingungen aktualisiert.

Was ist BIM?

BIM bezeichnet eine Planungsmethode der Bauwirtschaft, in der mit HIlfe von Bauwerksdaten detaillierte Pläne modelliert und zusammengeführt werden können. Es entsteht ein virtuelles geometrisches Modell. Anders als bei Handzeichnungen können Änderungen so zum Beispiel einfacher miteinander in Einklang gebracht werden. Das Modell verspricht daher eine hohe Planungssicherheit und einen geringeren Koordinierungsaufwand für alle Parteien.

Ist die BIM-Planung über die Berufshaftpflicht versichert?

Diese Frage stellen sich viele Nutzer. Denn: Die Architekten- und Planungsbüros arbeiten mit einer großen Menge an Daten  – Datenaustausch- und Kommunikationsserver müssen bereitgestellt werden.

Um unseren Kunden die rechtliche Sicherheit für den Umgang mit der BIM-Methode und hinsichtlich der oft im Raum stehenden Aufgabe des Betreibens eines notwendigen Datenservers für BIM zu geben, werden wir (rückwirkend) ab dem 1. Januar 2018 für alle Verträge, denen die Bedingungen ARCHIPROTECT® 2016 oder ARCHIPROTECT® 2012 zugrunde liegen, eine entsprechende Deckungserweiterung kostenneutral zur Verfügung stellen.

Was umfasst die Deckungserweiterung?

Grundsätzlich gilt: Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist methodenneutral. Es ist also egal, auf welche Art und Weise die übertragene Aufgabe erledigt wird. Insofern ergeben sich deckungsrechtlich für einen Versicherungsnehmer, der mit BIM arbeitet, keine Besonderheiten. Diese Selbstverständlichkeit explizit zu benennen, ist daher nicht nötig – der Klarheit halber haben wir sie jedoch deklaratorisch in unseren Bedingungen festgehalten.

Neu ist die Erweiterung des Versicherungsumfangs um die Haftpflicht für das Betreiben eines BIM-Servers. Dasselbe gilt auch für sonstige Datenaustausch- oder Kommunikationsserver sowie die Zugänge hierzu, die für ein bestimmtes Bauvorhaben eingerichtet werden. Ausgeschlossen sind dauerhaft für alle offene EDV-Plattformen.

Die neuen Regelungen im Detail:

Die Regelungen gelten automatisch rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 für alle Verträge, denen bereits die Bedingungen ARCHIPROTECT® 2016 oder ARCHIPROTECT® 2012 zugrunde liegen.
Eine Dokumentation dieser Zusatzdeckung erfolgt vorerst nicht, diese Mitteilung gilt insoweit als Ergänzung zum Versicherungsschein.

In unserer Fachinformation erläutern wir das Thema mit all seinen Hintergründen noch einmal ganz detailliert. 

Aber Achtung: Hier besteht ein Risiko

Ihren Kunden sollten Sie eines jedoch bewusst machen: Wenn sie BIM nutzen, arbeiten sie mit einer riesigen Menge an geordneten Daten. Und diese sollten zusätzlich geschützt werden!

Denn: Vom umfassenden Haftpflicht-Deckungsschutz ausgeschlossen sind der Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Daten auf den betriebenen Servern sofern diese nicht auf der (reinen) technischen Bereitstellung beruhen – und zwar unabhängig davon, ob die Daten dem Versicherungsnehmer oder einem Dritten zuzuordnen sind.

Eine Absicherung dieses Risikos ist ebenfalls bei der VHV möglich. Sprechen Sie uns einfach auf ein individuelles auf Ihre Kunden zugeschnittenes Angebot an.