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Beitragsanpassungen in der Privathaftpflicht

Der Schadenaufwand in der PHV ist laut Treuhänder stark gestiegen. Damit Ihre Kunden weiterhin von den ausgezeichneten Leistungen von PHV KLASSIK-GARANT profitieren können, müssen wir die Beiträge geringfügig anheben.

Warum werden die Beiträge erhöht?

Jedes Jahr ermittelt ein unabhängiger Treuhänder zum 1. Juli den Prozentsatz, um den sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer verändert haben. Verglichen werden dabei die Zahlen des Vorjahres mit denen des vorletzten Jahres. Für 2017 wurde auf diese Weise ein Erhöhungssatz von 10 Prozent ermittelt. Alle deutschen Haftpflichtversicherer können somit ab dem 1. Juli 2018 eine Beitragserhöhung vornehmen.

PHV KLASSIK-GARANT weiterhin mit ausgezeichnetem Preis-Leistungs-Verhältnis

Dank unserer Leistungs-Update-Garantie haben unsere Bestandskunden die mehrmaligen Leistungsverbesserungen durch die Überarbeitung unserer Produkte bisher ohne Mehrbeitrag erhalten. Um dem gestiegenen Schadenaufwand gerecht zu werden, wird die VHV der Treuhänderempfehlung folgen und die Bestandsbeiträge in den privaten Haftpflichtsparten ab dem 1. Juli 2018 erhöhen. Trotz der Erhöhung bleibt ein erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten.

PHV KLASSIK-GARANT und die Zusatzbausteine wurden in den vergangenen Jahren immer weiter optimiert und regelmäßig den veränderten Bedürfnissen der Kunden entsprechend überarbeitet. Die daraus resultierende Produktqualität wird immer wieder von unabhängigen Testurteilen bestätigt. So zum Beispiel von FINANZTEST - lesen Sie dazu unseren Magazinbeitrag Privathaftpflicht: Rekordverdächtiger Allround-Schutz - oder jetzt aktuell in der Mai Ausgabe von FOCUS MONEY. 

So wirkt sich die Beitragsanpassung auf Ihre Kunden aus:

  • Alle privaten Haftpflichtversicherungen – insbesondere die Privat-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – sind von der Anpassung betroffen.
  • Es erfolgt eine differenzierte Anpassung nach Produkt- und Tarifgeneration. Der vom Treuhänder ermittelte Anpassungssatz stellt dabei die Obergrenze dar.
  • Ausgenommen von der Beitragsanpassung ist der aktuelle Neugeschäftstarif. Das bedeutet, dass auch Verträge der aktuellen Tarifgeneration (5/2017) nicht angepasst werden.
  • Die Versicherungsnehmer werden mit der Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit ab Juli 2018 über die Beitragsanpassung, die Differenz zwischen Neu- und Altbeitrag sowie über ihr Kündigungsrecht informiert.