VHV Partner
Startseite

VHV Service-Mission: Up to date in Sachen IDD

Die IDD-Richtlinie soll den Verbraucherschutz in der EU nun noch weiter stärken – teilweise mit erheblichen Anforderungen an Sie als Vermittler. Unsere aktuellen Services unterstützen Sie bestmöglich bei den Umsetzungen.

Weiterbildungsverpflichtung: Wir stehen Ihnen dabei zur Seite

Sie bilden sich bereits regelmäßig fort. Seit dem Inkrafttreten der IDD gilt für Sie als Vermittler die gesetzliche Verpflichtung, sich in einem Umfang von 15 Stunden pro Kalenderjahr fortzubilden. Im Jahr 2018 sind es voraussichtlich 12,5 Stunden. 

Der Gesetzgeber wird die Details der Verpflichtung noch in einer Verordnung regeln – in welchem Umfang Schulungsinhalte beispielsweise anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist. Alle unsere Veranstaltungen sind bereits jetzt auf höchstmögliche Anrechenbarkeit als Weiterbildung ausgerichtet. Sobald die neue Verordnung, in der die genaue Ausgestaltung der Weiterbildungsverpflichtung geregelt wird, in Kraft tritt, werden wir Sie über die für Sie relevanten Regelungen informieren. 

Unsere Angebote für Sie:

  • Umfangreiches Weiterbildungsprogramm
    Auch im Jahr 2018 haben wir wieder ein umfangreiches Seminarangebot für Sie zusammengestellt: Fachtrainings rund um die Privat- und Gewerbesparten, Spezialtrainings zum Beispiel zu Maklerrecht und zum VVG werden ergänzt durch Trainings für Ihre ureigenen Themen wie Beratungsprozesse und Technik.
  • Effiziente Weiterbildung direkt von Ihrem Arbeitsplatz aus
    Auch in Bezug auf Ihre kostbare Zeit haben wir uns Gedanken gemacht und bieten Ihnen in unserem umfangreichen Bildungskatalog viele Online-Schulungen an, die Sie – ohne lange Wege auf sich nehmen zu müssen – bequem vom Büro aus durchführen können. Allein seit Inkrafttreten der IDD am 23. Februar 2018 haben wir für Sie 20 Online-Seminare an über 50 Terminen durchgeführt.
  • Veranstaltungen vor Ort
    Unsere noch persönlicheren Präsenzveranstaltungen finden weiterhin großen Anklang. So waren wir seit Inkrafttreten der IDD schon mit 16 Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort. Hinzu kommen viele lokale Veranstaltungen, zu denen Sie von den einzelnen Vertriebsdirektionen eingeladen werden.
  • Teilnahmebestätigung 
    Sie erhalten nicht nur eine Bescheinigung für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Sofern uns Ihre Kontonummer bei „gut beraten“ bekannt ist, buchen wir auch unaufgefordert Ihre Punkte bzw. Ihre Weiterbildungsstunden ein. Damit ist es auch in Zukunft ein Leichtes, Ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber die durchgeführten Weiterbildungen nachzuweisen.

Schon gewusst?
Auch wir als VHV nehmen unsere Weiterbildungsverpflichtung sehr ernst. Unsere Vertriebsmitarbeiter gehen mit 30 Fortbildungsstunden sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. So bleiben wir immer am Ball und sind auch in Zukunft stets als kompetenter Partner an Ihrer Seite!

Anforderungen zu Produktvertriebsvorkehrungen (POG): Unser Service für Sie

Mit Inkrafttreten der IDD sind auch die Vorschriften zur sogenannten Product-Oversight-Governance (kurz POG) für Vermittler und Versicherer verbindlich geworden. Dabei stellt der Gesetzgeber umfangreiche Anforderungen sowohl an Hersteller (Versicherer) und Vertreiber (Vermittler) von Produkten.

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie als Vermittler dazu, 

  • sämtliche sachgerechten Informationen zu den Versicherungsprodukten,
  • zum ermittelten Zielmarkt und zur vorgeschlagenen Vertriebsstrategie,
  • einschließlich Informationen zu den Hauptmerkmalen und Charakteristika der Versicherungsprodukte,
  • den mit diesen Produkten verbundenen Risiken und Kosten, einschließlich der impliziten Kosten,
  • sowie zu jedweden Umständen, die zu einem Interessenkonflikt zulasten des Kunden führen können

beim Versicherer anzufordern.

Als Serviceleistung stellen wir Ihnen eine Übersicht zu all unseren Produkten, der Sie alle relevanten Informationen über Sparten und Zielmärkte entnehmen können, zur Verfügung. 

Sobald für die darin genannten Sparten und Produkte eine Neuentwicklung bzw. Überarbeitung stattgefunden hat, werden wir Ihnen selbstverständlich konkrete aktuelle Informationen hinsichtlich unseres Produktgenehmigungsverfahrens in unserer Tarifsoftware (VOKIS) und in unserem Vertriebspartnerportal www.vhv-partner.de zur Verfügung stellen.

VHV Service-Mission: Wir halten Sie auf dem Laufenden

Die VHV Service-Mission geht weiter: Schon bald erfahren Sie an dieser Stelle weitere Neuigkeiten – seien Sie gespannt. Wir freuen uns auf eine noch bessere Zusammenarbeit mit Ihnen!