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Wir fahren auf: Neuer Kfz-Tarif Flotte-GARANT 1+

Pünktlich zum Jahreswechselgeschäft präsentieren wir: Unseren neuen Kfz-Tarif Flotte-GARANT 1+! Auf welche Ihrer Gewerbekunden Tarifumstellungen zukommen und wer mit Anpassungen rechnen muss, erfahren Sie im Artikel.

Neuer Kfz-Tarif Flotte-GARANT 1+ zum 01. Januar 2019

Speziell fürs Jahreswechselgeschäft bieten wir Ihren Kunden mit dem Tarif 01.01.2019 besonders attraktive Konditionen für Kleinflotten im SFR-Tarif. Er ist speziell für Nutzfahrzeuge im Werkverkehr konzipiert:

  • Lieferwagen und Lkw
  • Zugmaschinen
  • Anhänger und Auflieger

So kann der ganze gewerbliche Fuhrpark gut und dieses Mal besonders günstig versichert werden. Nutzen Sie den Tarif 01.01.2019 gezielt für Ihre Neukundenakquise! Und: Auch mit dem Jahreswechseltarif für Pkw können Sie punkten – sowohl bei Firmen als auch bei Selbstständigen und Freiberuflern.

Beförderung von Gefahrgut

Schon gewusst? Als Spezialist für Flottenversicherungen bietet die VHV auch im Hochrisikosegment der Gefahrguttransporte weitreichenden Versicherungsschutz. Versicherungslösungen dazu gibt es im Tarif Flotte-GARANT 1+ und im Stückbeitragstarif Flotte-GARANT 5+. Für den Fall, dass Ihre Kunden mit Gefahrguttransporten im Großflottenbereich zu tun haben, sprechen Sie gern Ihren zuständigen Underwriter Kfz-Gewerbe an.

NEU in der VOKIS Tarifauskunft ist die Funktion „Angebotsanfrage Gefahrgut“. Der direkte Aufruf des Fragebogens „Anfrage Flotte-GARANT – Beförderung von Gefahrgut“ unterstützt die schnelle Beantwortung unserer Fragen zur Art und Menge der Gefahrguttransporte. Das beschreibbare PDF befindet sich wie gewohnt  im VOKIS-Formularcenter im Ordner „Angebotsanfragen". Alternativ können Sie es hier herunterladen.

Wichtig: Die Anfragepflicht für Fahrzeuge, die kennzeichnungs- oder genehmigungspflichtige Stoffe oder Güter nach den internationalen und nationalen Transportvorschriften (ADR, GGVSEB) befördern, bleibt natürlich bestehen.

Gut zu wissen: Ob und inwieweit wir Versicherungsschutz für Gefahrguttransporte übernehmen können, beurteilen anerkannte Gefahrgutbeauftragte, die in unserem Unternehmen direkt im Bereich Kfz-Gewerbe tätig sind. Nach der Risikoprüfung erhalten Sie kundenspezifische Festlegungen zur Gefahrguttarifierung.

Keine Beitragsanpassungen für Stückbeitragstarife

In den Stückbeitragsprodukten Flotte-GARANT sind die Beiträge der Bestands- und Neuverträge immer gleich. Umso erfreulicher: Die Beiträge in Flotte-GARANT 5+, BAUPROTECT, ARCHIPROTECT und IT-PROTECT werden unverändert für das Jahr 2019 fortgeschrieben!

Tarifumstellungen: Alte VHV-Bauprodukte

Unter den Bau-Altprodukten verstehen wir die sog. Kfz-Rahmenvereinbarungen SHK, Baugewerbliche Verbände (BGV) und das alte Bauprotect Baunebengewerbe (BNG) bis 30. September 2007.

Dank Ihrer Unterstützung konnte die im letzten Jahr gestartete Umstellung der Kfz-Rahmenvereinbarung SHK auf unser Flotte-GARANT BAUPROTECT im Laufe des Jahres abgeschlossen werden. Vielen Dank dafür! Die letzten Vertragsumstellungen erfolgen nun zum 01. Januar 2019.

Mit den Vorbereitungen der Umstellungsangebote für die Verträge BNG und BGV wurde begonnen. Da die Betriebsart und eine Verbandszugehörigkeit der Versicherungsnehmer nicht immer eindeutig sind, werden wir Sie in der nächsten Zeit anschreiben. Sie erhalten dann unser Umstellungsangebot auf das aktuelle, leistungsstarke BAUPROTECT mit der bewährten Leistungs-Update-Garantie.

Eine weitere gute Nachricht: Fast alle Kunden erhalten im Tarif Flotte-GARANT BAUPROTECT eine Beitragsgarantie zum Altprodukt (jährlicher Gesamtbeitrag des Fuhrparks), die auch für Neu- und Ersatzverträge gilt!

Beitragsanpassungen im Bestandsgeschäft Flotte-GARANT 1+

Pkw und Lieferwagen
In der Kfz-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung werden wir für Pkw und Lieferwagen neben Typ- und Regionalklassenveränderungen auch sehr moderate Beitragsanhebungen vornehmen. Bei Pkw sind durch dynamische Tarifmerkmale zusätzliche Anpassungen der Beiträge nach oben oder unten möglich.

Übrige gewerbliche Risiken
Für weitere gewerbliche Fahrzeugarten im Tarif Flotte-GARANT 1+ werden wir in Anlehnung an die Schadenbedarfswerte leichte Beitragsanpassungen vornehmen. Für landwirtschaftliche Zugmaschinen sind zusätzlich Anpassungen durch Regionalklassenänderungen möglich.

Informationen zum gestaffelten Rechnungsversand

Schon gewusst? Neues Urteil bestätigt Schadenprozess zu Gespannschäden

Mit seinem Urteil vom 04. Juli 2018 (Az. IV ZR 121/17) hat der Bundesgerichtshof seine Auslegung zu sogenannten Gespannschäden (Zugfahrzeug mit Anhänger/Auflieger) bestätigt. Ergänzt wurde, dass die gesamtschuldnerische Haftung nicht durch rahmenvertragliche Subsidiaritätsvereinbarungen ausgeschlossen werden kann. Es heißt:

„Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.“

Gewerblich genutzte Anhänger aller Art, bei denen kein Zugfahrzeug bei der VHV versichert ist, übernehmen wir deshalb weiterhin nur zur gesetzlichen Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung (siehe Annahmerichtlinien). Darüber hinaus wird ein Risikozuschlag erhoben und der Abschluss einer Kaskoversicherung ist nicht möglich.