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WICHTIG: Neue Klauseln für Vermögensschaden-Haftpflicht

Für Wohnimmobilienverwalter gilt seit Kurzem eine Versicherungspflicht! Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ergänzen neue Klauseln unsere Verträge. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Rabatte zu gewähren.

Hintergrund: Neue gesetzliche Regelungen für Wohnimmobilienverwalter

Zum 1. August 2018 wurde die Berufszulassung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler neu geregelt. Während die Berufszulassung des Immobilienmaklers schon seit Jahren in der Gewerbeordnung geregelt ist, war die gewerbliche Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen bisher erlaubnisfrei und lediglich anmeldepflichtig. Mit dem neuen Gesetz wird nun auch für die Berufsgruppe der Wohnimmobilienverwalter eine Erlaubnispflicht eingeführt, welche u. a. einen Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden notwendig macht.

In unserem Magazin-Beitrag Achtung: Handlungsbedarf bei Immobilienverwaltern! können Sie nachlesen, welchen Anforderungen die Pflichtversicherung standhalten muss.

Neue Klauseln bieten Sicherheit

Mit unseren Lösungen zur Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter können Sie bei Ihren Neu- und VHV Bestandskunden punkten. Und zwar mit Sicherheit. Denn zwei neue Klauseln ergänzen ab sofort das Vertragswerk, sodass alle Anforderungen an die gesetzlich geforderte Pflichtversicherung erfüllt werden:

A 987
„Für die Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Wohnimmobilienverwalter steht die im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme immer in voller Höhe zur Verfügung. Dabei gilt: Bei Verbrauch der Versicherungssumme durch Versicherungsfälle aus anderen im Versicherungsschein genannten Bereichen steht die ausgewiesene Versicherungssumme für Versicherungsfälle im Bereich der erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwaltung in voller Höhe zur Verfügung.“

A 988
„In Ergänzung zu Ziffer II. 1. AVB-V gilt folgendes: Der Versicherungsschutz umfasst Verstöße, die zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages begangen werden (unbegrenzte Nachmeldefrist nach Beendigung des Versicherungsvertrages). Es gelten die Versicherungsbedingungen und -summen zum Zeitpunkt des den Schaden auslösenden Verstoßes. Die Nachhaftungsregelung gilt auch zu Gunsten der Erben des Versicherungsnehmers.“

Mit den zwei neuen Klauseln zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwaltern erhalten somit sowohl Neu- als auch Bestandskunden umfänglichen Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung.

Neu- und Bestandskunden profitieren von unserer Aktion!

Punkten Sie jetzt im Kundengespräch: Bei Vertragsumstellungen oder Neukunden können Sie die Prämien um bis zu 30 Prozent rabattieren!

  • Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bis dahin schadenfrei war.
  • Wird der Vertrag für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen, kommen weitere 10 Prozent Dauerrabatt hinzu.
  • Bei Bedarf kann der 30-prozentige Rabatt auch auf den Mindestbeitrag von 264 Euro netto gewährt werden.
  • Bei Neugründungen und Beantragung des Versicherungsschutzes innerhalb der ersten sechs Monate nach der Gründung, berechnet VOKIS automatisch einen Rabatt von 25 Prozent im ersten Versicherungsjahr.

Die Berechnung des Beitrags ist ganz einfach über unsere Tarifierungssoftware VOKIS möglich. Hinweis: Die Klauseln A 987 und A 988 stehen derzeit noch nicht in VOKIS zur Verfügung. Sie können diese aber hier als pdf-Datei herunterladen und dem Angebot beifügen.

Bestandsumstellung: So erfahren es Ihre Kunden

Als Vermittler erhalten Sie im Rahmen der Bestandsumstellungsaktion ab Oktober Umstellungsangebote für Ihre VHV Kunden, die von den notwendigen Änderungen hinsichtlich der Vorgaben der Pflichtversicherung betroffen sind.

  • Die Verträge Ihrer Kunden werden automatisch mit den notwendigen Bedingungen ausgestattet.
  • Sofern die vereinbarte Versicherungssumme nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erhalten Sie ein entsprechendes Umstellungsangebot.
  • Eventuell vorhandene Rabatte des Vorvertrages werden im Angebot bereits berücksichtigt.
  • Diejenigen, die ihre Tätigkeit als Immobilienverwalter bisher nur mitversichert haben, erhalten ein Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ausschließlich für die Tätigkeit als Immobilienverwalter.
  • Auf Nachfrage bieten wir Ihren Kunden Einzelfalllösungen an.

Sprechen Sie Ihre Kunden an und erwirken Sie die entsprechenden Umstellungen, damit wir Ihren Kunden die notwendige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zusenden können.

Gut zu wissen: Die VHV macht den Unterschied

Für die Berechnung der Prämie zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter sind bei der VHV die Anzahl der verwalteten Wohneinheiten maßgeblich. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber Mitbewerbern, welche zur Beitragsermittlung die jährlichen Mieteinahmen zugrunde legen. Das kann gerade in Ballungsgebieten mit hohen Mieten teuer werden. Darüber hinaus – obwohl von der Pflichtversicherung nicht gefordert – ist bei uns die Verwaltung von Gewerbeeinheiten mitversichert.

Die VHV bietet Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen zusätzlich für:

  • Grundstücks-, Hypotheken- und Immobilienmakler
  • Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumverwalter
  • Wohnungs- und Baubetreuungsunternehmen
  • Verbände, Kammern, Innungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Kreishandwerkerschaften
  • Versicherungsmakler
  • Mehrfachvertreter
  • Einfirmenvertreter