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PHV: Welcher Schießsport ist versichert?

Waffe oder Sportgerät? Bogen- und Armbrustschießen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch wann endet der Versicherungsschutz der PHV? Wir informieren, wann Ihre Kunden treffsicher versichert sind.

Übers Ziel hinausschießen...

Ein fester Stand, die richtige Bogenhaltung, der Pfeil wird eingelegt, die Atmung kontrolliert, genau gezielt und die Sehne zum Schuss freigegeben. Bogen- oder Armbrustschießen erfordert jede Menge Konzentration. Beide Sportarten haben in Deutschland laut Schießsportvereinen großen Zulauf – und können bei falscher Handhabung schnell gefährliche Situationen mit großem Schadenpotenzial generieren. Viele Sportschützen stellen sich daher die Frage: Bin ich versichert, wenn ich einmal übers Ziel hinausschieße? Wir klären auf.

Gut zu wissen: Das sagt das Waffengesetz

Nach Anlage 1; Ziffer 1.2.3 des deutschen Waffengesetztes sind Armbrüste im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände.

Der Bogen eines Bogenschützen gilt hingegen als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, da keine Energie gespeichert werden kann.

Privathaftpflicht empfehlenswert

Da es sich sowohl beim Bogen- als auch beim Armbrustschießen um Sportarten mit Verletzungspotenzial handelt, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in jedem Fall sinnvoll. Auch der geschickteste Schütze kann beispielsweise mit einem defekten Bogen erhebliche Schäden verursachen. Die Pfeile können unkontrolliert vom Bogen springen, Personen verletzen und Gegenstände beschädigen. 

Was sichert KLASSIK-GARANT ab?

Bogenschießen:

Der Bogen gilt als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz. Versicherungsschutz besteht sowohl bei der Ausübung des Sports als auch bei der Lagerung der Ausrüstung.

Armbrustschießen:

Eine professionelle Armbrust schießt weit über 100 Meter und verfügt über eine enorme Durchschlagskraft – ist also um ein vielfaches gefährlicher als der Bogen. Es gibt zwei Armbrust Varianten: Bei der Gewehrarmbrust werden kurze Bolzen, beim anderen Modell - genannt Kugelschnäpper - werden 8 mm Stahlkugeln verwendet.

Beide Modelle gelten als Waffe. Versicherungsschutz besteht, wenn die Bestimmungen des Waffengesetzes eingehalten werden:

  • Die Armbrust darf nur von Personen über 18 Jahren erworben und besessen werden (Registrierung nicht erforderlich).
  • Bolzen und Gerät müssen in einem verschlossenen Waffenschrank getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Wichtig: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch von Bogen und Armbrust zu Jagdzwecken. Selbstverständlich kommt KLASSIK-GARANT auch nicht für die Schäden aus strafbaren Handlungen auf.

Sportlich: Die Leistungen unserer PHV

Mit KLASSIK-GARANT sind die Hobby-Schützen unter Ihren Kunden treffsicher unterwegs, wenn sie mal unbeabsichtigt übers Ziel hinausschießen oder den Bogen überspannen sollten. Folgende Risiken deckt unsere PHV im Bereich Sport und Freizeit ab:

  • Ausübung von Sport, u. a. inkl. Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates sowie Teilnahme an privaten Radrennen
  • Erlaubter privater Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition (außer zur Jagd), Abbrennen erlaubter Feuerwerke
  • Ehrenamtstätigkeit/Freiwilligenarbeit/nicht gewerbliche Betreuung
  • Elektronischer Datenaustausch bzw. Internetnutzung bis zur Versicherungssumme

Hier können Sie sich die Produktübersicht zur VHV PHV KLASSIK-GARANT herunterladen.