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Wohlige Sicherheit: Rundum versichertes Kaminfeuer

Je ungemütlicher das Wetter, desto mehr Öfen knistern wieder in deutschen Wohnzimmern. Doch welche Versicherungen sollten Kaminfreunde abschließen, um wirklich entspannt die Füße hochlegen zu können?

2016 zählte man in Deutschland stolze 11,7 Millionen Kamin-, Kachelöfen und Co. Die sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen erfreuen sich noch immer wachsender Beliebtheit. Und gerade in der dunklen, ungemütlichen Jahreszeit schmieden viele Pläne, sich für den nächsten Winter einen Kamin zuzulegen. Gilt das auch für einige Ihrer Kunden? Egal, ob sie bereits Kaminbesitzer sind oder es noch werden wollen, sprechen Sie sie an. Denn es gibt versicherungstechnisch einiges zu beachten!

Gut zu wissen: Ohne Prüfung kein Versicherungsschutz

Zuallererst müssen Ihre Kunden neue oder umgebaute Kaminöfen vor dem Gebrauch zwingend von einem Schornsteinfeger abnehmen lassen. Dieser prüft, ob der Kamin vorschriftsmäßig installiert wurde und muss attestieren, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Bei nicht ordnungsgemäßer Abnahme erlischt der Versicherungsschutz!

Hausrat und Wohngebäude: Wenn's brenzlig wird...

Wenn Ihre Kunden darüber nachdenken, sich einen Kamin zuzulegen, sollten Sie Ihnen folgendes mit auf den Weg geben: Durch einen Grundofen erhöht sich der Wert einer Immobilie. Deswegen ist es ratsam, die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung entsprechend anzupassen. So vermeiden Ihre Kunden eine Unterversicherung.

Schon minimaler Funkenflug kann zu einer Brandentwicklung führen. Sollte vom Ofen einmal ein Feuer ausgehen, das Schäden an der Bausubtanz verursacht, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Schäden am Mobiliar und anderen Einrichtungsgegenständen werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wenn Ihre Kunden den Zusatzbaustein "Mobiliarverglasung" hinzubuchen, wird sogar die kaputte Sichtscheibe eines Ofens ersetzt. Beide Versicherungen greifen natürlich auch bei Löschwasser- und Rußschäden.

Gut zu wissen: Bei der wohligen Wärme und dem sanft flackernden Licht ist es schon vielen passiert, dass ihnen auf dem Sofa einfach die Augen zufallen. Bei der VHV sind Ihre Kunden auch dann abgesichert, denn wir zahlen bei grober Fahrlässigkeit.

Rund ums Holz: PHV und Unfallversicherung sorgen für abgesicherte Beschaffung

Natürlich können Ihre Kunden ihr Brennholz beispielsweise im Baumarkt oder beim Förster in kompakter Form kaufen, doch einige Kaminbesitzer lassen es sich nicht nehmen, das Holz selbst zu schlagen. Das ist selbstverständlich keine ungefährliche Angelegenheit und sollte daher besser abgesichert werden. Die Unfallversicherung der VHV steht Ihren Kunden in jedem Fall bei, wenn sie beim Brennholzzerkleinern mit der Axt oder der Motorsäge abrutschen.

Für diejenigen unter Ihren Kunden, die gleich ein Waldgrundstück pachten, um dort Holz zu ernten, sei folgendes angemerkt: Ihr Kunde haftet für Schadenfälle, die sich auf dem Grundstück ereignen. Solange es unbebaut ist und eine Größe von einem Hektar nicht übersteigt, schützt allerdings die Privathaftpflicht im Schadenfall. So sägen Helfer gleich viel lieber mit. Aber Achtung! Schon kleine Holzhütten oder Unterstände gelten als Bebauung.

Gut zu wissen: Schäden vermeiden

Auf unserem Facebook-Kanal haben wir am 21. November 2018 auch einen Artikel für Endkunden gepostet. Dort erfahren Ihre Kunden zusätzlich, auf was sie zum Beispiel bei der Lagerung vom Brennholz achten müssen und wie sie Schäden vermeiden können. Den Beitrag können Sie ganz einfach über Ihre eigene Facebook-Seite mit Ihren Kunden teilen und sie auf die möglichen Gefahren hinweisen.