VHV Partner
Startseite

Keine Beitragsanpassung für PHV und Wohnen

Gewohnt leistungsstark bei gleichbleibenden Preisen: Die VHV nimmt 2019 keine Beitragsangleichungen für die PHV und Wohngebäudeversicherung vor. Ihre Kunden profitieren weiterhin von unserem top Preis-Leistungs-Verhältnis!

Gute Nachrichten für Ihre Kunden:

In diesem Jahr erfolgt keine Beitragsangleichung gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Haftpflicht (Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A, Ziffer 3). Die Ernst & Young GmbH, unabhängiger Treuhänder der VHV, hat die Veränderungen der durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer 2018 im Vergleich zu 2017 geprüft und festgestellt, dass sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen um 0,5 Prozent vermindert hat.

PHV hält ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

Ihre Kunden profitieren weiterhin von unserem Top-Versicherungsschutz und müssen in diesem Jahr keine Beitragsanpassung befürchten. Die PHV KLASSIK-GARANT überzeugt mit einem Allround-Schutz: Sie schließt nicht nur klassische Haftungsfälle ein, sondern versichert auch spezielle Missgeschicke und alle im Haushalt lebenden Personen.

Auch die Wohngebäudeversicherung bleibt anpassungsfrei

Bei der Wohngebäudeversicherung wird es in diesem Jahr ebenfalls keine außerordentliche Beitragsanpassung geben. Dies gilt für Verträge ab der Hauptfälligkeit Dezember 2019. Aufgrund der Beitragsanpassung aus dem Jahr 2018 werden Bestandsverträge bis zur Hauptfälligkeit November noch angepasst.