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Rechtsschutz: Neuer Tarif NRV 2020 PLUS ab 1.10.2019

Um ihr hohes Leistungsniveau trotz steigender Kosten beibehalten zu können, nimmt die NRV Beitragsanpassungen vor. Infos dazu und zu dem neuen Tarif NRV 2020 PLUS finden Sie in unserem Artikel.

Beitragsanpassung für Bestandsverträge (BAK)

Wie es zu erwarten war, bekommen alle Rechtsschutzversicherer die Auswirkungen der VW-Klagen sowie des markenübergreifenden Dieselskandals deutlich zu spüren. Aus diesem Grund wird die NRV die vom unabhängigen Treuhänder Ende Mai 2019 vorgeschlagene Beitragsanpassung durchführen. Das bedeutet, dass bei den  Bestandsverträgen, die diese Produkte versichert haben, die Beiträge zur nächsten Hauptfälligkeit angepasst werden. 

Die Anpassungssätze

Hier finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Anpassungssätze der einzelnen Produkte.

Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit Bedingungswerk ARB 75/81

Produkt Anpassungssatz
Verkehrsrechtsschutz (§ 21) 5 %
Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 22) 5 %
Fahrer-Rechtsschutz (§ 23) 5 %

Beispiel zum Tarif Stand 01.10.1992: Beim § 21 erhöht sich der Beitrag um 4,17 Euro von 83,41 Euro auf 87,58 Euro netto.

Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94

Produkt (Verträge ohne Selbstbeteiligung) Anpassungssatz
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) 7,5 %
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22) 7,5 %

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, SpezialRechtsschutz für Firmen (§ 28)

5%
Produkt (Verträge mit Selbstbeteiligung) Anpassungssatz
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) 7,5 %
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22) 7,5 %

Beispiel zum Tarif NRV 2018 PLUS: Beim § 21 mit 150 Euro Selbstbeteiligung erhöht sich der Beitrag um nur 6,34 Euro von 84,52 Euro auf 90,86 Euro netto.

WICHTIG: Die Änderungen der Beiträge im Verkehrsbereich betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst. Die dazugehörenden Ergänzungsprodukte – wie zum Beispiel der XXL-Baustein oder Spezial-Straf-Rechtsschutz – werden ebenfalls angepasst.

Neue Leistungen im Tarif NRV 2020 PLUS

Die NRV verbindet mit dem Tarif NRV 2020 PLUS auch weitere Leistungsverbesserungen.

  • Versicherungsschutz jetzt auch bei Park- und Halteverstöße
    • bei denen die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) einen Eintrag in das Verkehrszentralregister vorsieht (Punktesystem),
    • wenn keine Einstellung des Verfahrens nach § 25 a StVG erfolgt und
    • wegen eines Halt- oder Parkverstoßes im Inland.
  • Zusätzliche Selbstbeteiligungsvarianten beim Verkehrs-Rechtsschutz für Flotten:
    Aktuell bietet die NRV den Verkehrs-Rechtsschutz für Flotten mit den Selbstbeteiligungs-Varianten 0 Euro und 150 Euro an. Neu hinzu kommen die Selbstbeteiligungsvarianten von 250 Euro, 500 Euro und 750 Euro .
  • Zusätzliche Prämienstaffelungen beim Vermieter-Rechtsschutz:
    Aktuell bietet die NRV den Vermieter-Rechtsschutz mit zwei Prämienstaffelungen an:
    - Pauschalbeitrag bei einer Jahresbruttomiete bis max. 12.000 Euro
    - Prozentualer Anteil an der Jahresbruttomiete ab 12.001 Euro
    ​​​​Ab NRV 2020 PLUS gibt es einen Preisvorteil durch neue Staffelungen mit Pauschalbeiträgen bis 18.000 Euro Jahresbruttomiete. Erst ab 18.001 Euro Jahresbruttomiete kommt der Faktor zur Berechnung des Beitrags zum Einsatz.

Beispiel: Jahresnettoprämie bei 15.000 Euro Jahresbruttomiete:

Selbstbehalt Aktuell in NRV 2019 PLUS Neu: NRV 2020 PLUS
0 Euro 675,00 Euro 460,30 Euro
150 Euro 510,00 Euro 290,40 Euro
250 Euro 420,00 Euro  240,60 Euro 
Prämienübersicht Vermieter-Rechtsschutz

Leistungsverbesserungen in den XXL-Bausteinen

XXL-Bausteine §§ 21 a, 25 a, 26 a, 27 a, 28 a, 29 a und 30 a ARB

  • Verzicht auf die Anrechnung der SB bei Erledigung der Angelegenheit durch Erstberatung
    Die NRV rechnet keine Selbstbeteiligung an,
    • sofern der Versicherungsfall mit einem ersten Beratungsgespräch nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgeschlossen ist und
    • die Beratung durch einen von der NRV vermittelten Rechtsanwalt durchgeführt wurde. Es sind hier die unter www.jurcall.de aufgeführten Anwälte aus dem Anwaltsnetz der NRV gemeint.

XXL-Bausteine §§ 25 a, 26 a, 27 a, 28 a und 30 a ARB

  • Erweiterung des versicherten Personenkreises
    Versicherungsschutz auch für verwandte oder verschwägerte Personen, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt leben und am Wohnsitz des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet sind.
  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
    Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsvertragsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B. Geschäftsführer) mit einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 50.000 Euro. Die Gesamtjahreseinkommen mehrerer versicherter Personen werden zusammengerechnet. Übersteigt das Gesamtjahreseinkommen diesen Betrag, besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.

XXL-Bausteine §§ 25 a, 26 a, 30 a ARB

  • Rechtsschutz bei vorbereitenden Tätigkeiten
    Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für vorbereitende Tätigkeiten, die der Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit unmittelbar vorausgehen. Will also der Versicherungsnehmer oder sein mitversicherter Lebenspartner eine dem NRV-Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen, dann erstreckt sich sein Versicherungsschutz auch auf vorbereitende Tätigkeiten. 
    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer das neue Risiko ab dessen Entstehung bei der NRV mit § 28 versichert. Ansonsten entfällt der Versicherungsschutz nachträglich und er ist verpflichtet, der NRV die ihr entstandenen Kosten zu erstatten. 
    Beispiel: Eine Gewerbeerlaubnis wird abgelehnt oder über die Anmietung der Praxisräume kommt es zu einer Auseinandersetzung.

Immer Rechtsschutz neuester Stand! (Leistungs-Update-Garantie)

Hat der Versicherungsnehmer bei der NRV eine Rechtsschutzversicherung ab dem Tarif NRV 2010 PLUS versichert und bietet die NRV im neuen Tarif bei einem versicherten NRV-Produkt (z.B. im XXL-Baustein) eine erweiterte Leistung ohne zusätzlichen Beitrag an, wird der Versicherungsnehmer so gestellt, als hätte er diese Leistungserweiterung ab dem Zeitpunkt ihrer Markteinführung versichert.

ALLGEMEINES ZU NRV 2020 PLUS

Übergangsfrist für das Neugeschäft aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen der Tarifierungssoftware bzw. Beratungstechnologien der Konsortialpartner und der NRV:
Bitte beachten Sie, dass die NRV für das komplette Neugeschäft wieder eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 gewährt. Das heißt, es werden bis Ende des Jahres 2019 alle nach NRV 2019 PLUS eingehenden Anträge gemäß NRV 2019 PLUS policiert. 
Natürlich können ab dem 01.10.2019 auch Anträge nach NRV 2020 PLUS verarbeitet werden. Ab dem 01.01.2020 gilt dann auch für das Neugeschäft ohne Ausnahme der neue Tarif NRV 2020 PLUS. 

Service: Die NRV hilft gern weiter!

Bei Fragen wenden Sie sich gern an den Vertriebs- und Kundenservice der NRV.