Risikoleben ohne bürokratische Hürde
Mit nur zwei Gesundheitsfragen zur Risikoabsicherung
Ein Antragsprozess, der für Sie und Ihre Kunden so einfach wie möglich und nur so umfangreich wie nötig ist? Den gibt's jetzt bei der Hannoverschen. Bei Immobilien- und Praxisfinanzierungen bis zu einer Absicherungssumme von jetzt neu 500.000 Euro müssen Ihre Kunden im Idealfall nur noch zwei Gesundheitsfragen beantworten. Also nutzen Sie die Möglichkeit und vermitteln Sie so unkompliziert wie nie den passenden Risikoschutz!
Die zwei Gesundheitsfragen
Zwei Fragen sind schnell beantwortet. Doch was will die Hannoversche eigentlich an dieser Stelle genau wissen?
Als Erstes interessiert die Hannoversche, ob der Antragssteller voll arbeitsfähig ist und in den letzten zwei Jahren nicht länger als vier Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war.
Ist diese erste Hürde genommen, muss nur noch abgeklärt werden, ob in den letzten zwei Jahren eine der folgenden Erkrankungen festgestellt oder behandelt wurde: Herz-Kreislauf-Erkrankung, Krebs, Schlaganfall, chronische Nierenerkrankung, chronische Magen- oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, HIV-Infektion/AIDS.
Kann ein Kunde die erste Frage bejahen, die zweite verneinen und möchte eine Immobilien- oder Praxisfinanzierung bis 500.000 Euro absichern, ist die bürokratische Hürde bei der Hannoverschen damit genommen. Andernfalls muss ein normaler Antrag mit vollständigen Gesundheitsfragen ausgefüllt werden.
Ein Service, mit dem Sie punkten können
Die Vorteile dieser vereinfachten Gesundheitsprüfung für Risikolebensversicherungen liegen dabei auf der Hand: Sie als Vermittler können den Abschluss einer Versicherung für Ihre Kunden deutlich beschleunigen – eine Serviceleistung, mit der Sie in jedem Fall punkten können.