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Neuer Tarif NRV 2021 Plus ab 01.10.2020

Schadenaufwendungen sind gestiegen, Experten rechnen mit einer Erhöhung der Anwalts- und Gerichtskosten und COVID-19 sorgt für zusätzliche Belastungen. Für die Rechtsschutztarife der NRV stehen daher Beitragsangleichungen an. Wie diese aussehen, lesen Sie hier.

Beitragsanpassung für Bestandsverträge (BAK):

Nach den diesjährigen Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders ist ein Anstieg der Schadenaufwendungen festzustellen. Vor dem Hintergrund der zu erwarteten zusätzlichen Belastungen durch die Covid 19-Krise und aufgrund der anstehenden Erhöhung der Anwalts- und Gerichtskosten Mitte 2021 ist es nicht sinnvoll, auf die Beitragsangleichung zu verzichten. Die NRV wird deshalb eine Beitragsanpassung bei den nachfolgend aufgeführten Produkten zum 01.10.2020 durchführen.

 

BAK bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94

Verträge mit Selbstbeteiligung Anpassungssatz
Rechtsschutz KLASSIK-GARANT (§ 26 b), Rechtsschutz KLASSIK-GARANT mit Baustein FLEXIBILITÄT (§ 26) 5 Prozent
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) 5 Prozent

Rechenbeispiel:

Beim Rechtsschutztarif KLASSIK-GARANT mit Baustein FLEXIBILITÄT mit 150 Euro Selbstbeteiligung erhöht sich der Beitrag um nur 14,80 Euro von 294,40 Euro auf 309,20 Euro (netto).

 

Die NRV führt die Anpassung auch bei folgenden Ergänzungsprodukten durch: 

  • Baustein EXKLUSIV (§ 26 a),
  • XXL-Baustein (§ 27 a), 
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe

Verträge, die bis zum 30.09.2020 beginnen, erhalten im Laufe der nächsten 12 Monate, beginnend ab Hauptfälligkeit 01.10.2020, eine Beitragsanpassung.

 

Hinweise:

  • Ein Vertrag mit Beginn 17.08.2020 erhält zur Hauptfälligkeit am 17.08.2021 eine Betragsanpassung.
  • Ein Vertrag mit Beginn am 15.10.2019 erhält zur Hauptfälligkeit am 15.10.2020 eine Beitragsanpassung.
  • Alle Verträge, die in der Übergangsfrist 01.10.2020 bis 31.12.2020 beginnen und nach Tarif NRV 2020 Plus (Rechtsschutz KLASSIK-GARANT Stand 01/2020) abgeschlossen werden, erhalten keine Beitragsanpassung im kommenden Jahr zur Hauptfälligkeit (es sei denn, der Treuhänder stellt in 2021 erneut eine Beitragsanpassung ab 01.10.2021 fest).
  • Alle Verträge, die ab 01.10.2020 schon nach Tarif NRV 2021 Plus (Rechtsschutz KLASSIK-GARANT Stand 01/2021) abgeschlossen werden, haben bereits den erhöhten Beitrag und erhalten keine Beitragsanpassung (es sei denn, der Treuhänder stellt in 2021 erneut eine Beitragsanpassung ab 01.10.2021 fest).

Besonderheit: All-In Dynamik für Privatkunden

Vor dem Hintergrund der laufenden vertrieblichen Aktivitäten, der Einführung des Produktes zum 01.01.2020 und einer überprüfenden Nachkalkulation wird die NRV beim Produkt All-In Dynamik entgegen der Treuhänderfeststellung keine Beitragsanpassung und keine Anpassung der Prämie für das Neugeschäft durchführen.

Anpassung der Prämien im Neugeschäft

Voraussetzung für die Anwendung der Beitragsanpassungsklausel (BAK, § 10 ARB) ist die gleichzeitige Ausgabe des neuen Tarifes NRV 2021 PLUS (Rechtsschutz KLASSIK-GARANT Stand 01/2021) zum 01.10.2020.

Bei nachfolgenden Rechtsschutzprodukten bzw. Produktvarianten, für die keine Beitragsanpassung vorgesehen ist, hat die NRV entschieden, im Neugeschäft den Beitrag zu erhöhen, um der Schadenentwicklung entgegenzuwirken:

  • Privat-Rechtsschutz für Selbstständige,
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige,
  • Rechtsschutz KLASSIK-GARANT mit Baustein FLEXIBILITÄT ohne Selbstbeteiligung,  
  • Privat-Rechtsschutz für weitere Inhaber einer Firma,
  • Zusatzprodukte beim Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung

 

Übergangsfrist für das Neugeschäft:

Bitte beachten Sie, dass die NRV für das komplette Neugeschäft aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen der Beratungstechnologien eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 gewähren wird. Das heißt, die NRV wird bis Ende des Jahres 2020 alle bei der NRV nach Tarif NRV 2020 PLUS (Rechtsschutz KLASSIK-GARANT Stand 01/2020) eingehenden Anträge gemäß Tarif NRV 2020 PLUS (Rechtsschutz KLASSIK-GARANT Stand 01/2020) policieren.

  • Dies gilt für alle Antragswege: Papier, pdf und E-Mail, Vokis, NRV-Salespoint.
  • Natürlich wird die NRV ab dem 01.10.2020 auch Anträge nach Tarif NRV 2021 PLUS (Rechtsschutz KLASSIK-GARANT Stand 01/2021) verarbeiten können.
  • Ab dem 01.01.2021 gilt dann auch für das Neugeschäft ohne Ausnahme der neue Tarif NRV 2021 PLUS (Rechtsschutz KLASSIK-GARANT Stand 01/2021).

Leistungsverbesserungen

Nachdem die NRV in den letzten Jahren regelmäßig Leistungsverbesserungen umgesetzt hat, konzentriert sie sich darauf, mit diesen vorhandenen Leistungsvorteilen zu arbeiten und gezielt für diese Besonderheiten die gewünschten Durchdringungen zu erreichen.

Service: Die NRV hilft gerne weiter

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Vertrags- und Kundenservice der NRV.