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Was tun bei einem Schaden am Schullaptop?

Damit kein Kind benachteiligt wird, weil zuhause kein Laptop oder PC vorhanden ist, stellen einige Schulen ihren Schülern Leihgeräte zur Verfügung. Wir erklären, wie die VHV Privathaftpflicht einen Schaden an einem solchen Gerät reguliert.

Mehr Leihgeräte für die Chancengleichheit

Das Leihen von schuleigenen Laptops und Tablets zu Unterrichtszwecken war zwar schon vor der Corona-Pandemie an vielen Schulen möglich. In diesem Jahr dürfte sich die Anzahl der in Anspruch genommenen Leihgeräte jedoch noch einmal stark erhöht haben. Kein Schüler soll benachteiligt werden, nur weil er zuhause keinen Zugang zu einem Computer hat. Bei einigen Eltern dürfte ein Leihgerät jedoch auch die Sorge produzieren: Was, wenn das teure Gerät kaputt geht?

Vorsicht bei Wutausbrüchen

Wichtig: Eine Regulierung erfolgt nur, wenn ein Verschulden ohne Vorsatz vorliegt. Wirft also ein Schüler das geliehene Tablet frustriert gegen die Wand, handelt es sich um eine unsachgemäße Handhabung – eine Schadenregulierung ist dadurch ausgeschlossen. Das versehentliche Umkippen einer Tee- oder Kaffeetasse hingegen, das den Laptop beschädigt, würde vermutlich als grob fahrlässig eingestuft werden und wäre somit mitversichert. Hier gelten die gleichen Grundsätze in der Schadenbearbeitung wie bei Handyschäden: Anhand der Schadenspuren kann der Schadenverlauf meistens konkret rekonstruiert werden.