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Cyber-Schäden: einfach mitversichern

Für viele Schäden, die etwa durch Onlinebetrug oder Datenverlust entstehen, gibt es spezielle Versicherungen. Doch nur wenige Privatkunden möchten noch eine weitere Versicherung abschließen. Wir zeigen, dass es auch anders geht!

Private Cyber-Schäden nehmen zu

Klar, dass Unternehmen mit großen Servern, komplexer Infrastruktur und sensiblen Daten sich vor Cyber-Schäden absichern müssen. Aber auch Privatpersonen sollten sich Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen: Diebstahl von Kreditkartendaten oder Onlinebetrug kommen häufiger vor, als von vielen vermutet. Laut Umfragen war bereits jeder fünfte Onlinekäufer schon einmal Betrugsopfer. Dazu kommen noch weitere Schäden wie die Kosten für die Datenwiederherstellung, wenn durch andere Versicherungsfälle wie z.B. ein Wohnungsbrand Datenträger beschädigt werden.

Zusätzliche Versicherung? In diesen Fällen greift die VHV Hausrat!

Nur wenige Kunden wissen: In vielen Fällen können private Cyber-Schäden im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert werden. Alles, was es bei der VHV Hausrat KLASSIK GARANT braucht, ist der Baustein EXKLUSIV mit abgeschlossener BEST-LEISTUNGS-GARANTIE. In welchen Fällen der Versicherungsschutz der Hausratversicherung dann greift? Hier zeigen wir einige Beispiele:

 

Schäden durch Phishing und Pharming

Im eigenen E-Mail-Postfach landet eine E-Mail, die scheinbar vom Kundenservice der eigenen Bank verschickt wurde. Darin weist der vermeintliche Kundenberater auf ein Update der Online-Banking-App hin. Die Aufforderung lautet: Der Kunde soll sich über einen Link in der Mail ins eigene Onlinebanking-Konto einloggen, um die App zu aktualisieren. Dieses Beispiel zeigt einen von vielen aktuellen Phishing-Fällen. Hierbei versuchen Onlinebetrüger über gefälschte Mails an Online-Banking-Zugangsdaten, Kreditkarten- oder Kontonummern ihrer Opfer zu kommen. Ähnlich verhält es sich beim Pharming, nur dass die Betrugsopfer hier auf einer gefälschten Internetseite ihre Daten preisgeben sollen. Die aus diesen Betrugsmaschen entstehenden Schäden können beträchtlich sein – und fallen den Opfern häufig erst mit Blick auf den nächsten Kontoauszug auf. Die Hausratversicherung entschädigt je nach Versicherungsfall mit bis zu 5.000 Euro.

Schäden durch Betrug im Onlinehandel

Bestellt, bezahlt, aber nie Ware erhalten? Oder anstatt der Markenuhr einen gefälschten Billig-Artikel bekommen? Immer wieder locken Onlineshops mit günstigen Angeboten und Restpostenverkäufen. Doch so mancher Shop ist nur Fassade – die bestellte Ware hat nie das Lager verlassen, da gar kein Lager existiert. Auch hier springt die VHV Hausratversicherung ab einem Mindestschaden von 50 Euro ein. Sie ersetzt durch Onlinehandel-Betrug entstandene Schäden mit bis zu 1.000 Euro.   

Kosten durch Datenrettung

Neben den geliebten Urlaubsfotos werden auch wichtige Dokumente wie Steuerunterlagen und Rechnungen häufig nicht mehr ausgedruckt, sondern auf Laptops, PCs, USB-Sticks, Smartphones und Tablets gespeichert. Kommen diese Datenträger durch einen Versicherungsfall – wie z. B. einen Wohnungsbrand – zu Schaden, können Experten die Daten in manchen Fällen wiederherstellen. Im Rahmen der Hausratversicherung leistet die VHV nach einem solchen Versicherungsfall für die Wiederherstellung von Daten und Programmen bis zu 2 Prozent der Versicherungssumme. 

Schäden durch unrechtmäßiges Nutzen einer gestohlenen Kredit- oder Girokarte

Mit dem Portemonnaie wurde auch die Girokarte gestohlen? Oder hat ein Einbrecher die Kreditkarte mitgenommen? Geht der Dieb mit den Zahlungsmitteln unrechtmäßig und ohne das Wissen des Versicherten auf Shopping-Tour, kommt die VHV Hausrat je nach Versicherungsfall für Schäden von bis zu 1.000 Euro auf.

Haftung für Schäden bei Dritten

Hier greift die Privathaftpflicht der VHV: Gerät der Versicherungsnehmer in das Visier von Cyberkriminellen, können auch Dritte Schaden nehmen. Und zwar dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Schadsoftware unwissend an eine dritte Person weiterleitet. Wird er für die entstandenen Schäden in Haftung genommen, leistet die VHV im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung u.a. für Schäden aus der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten bei Dritten.

Unkomplizierte Grundabsicherung für Ihre Kunden

Sie sehen: Es lohnt sich, Ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass eine Grundabsicherung gegen Cyberschäden ganz unkompliziert hinzugebucht werden kann oder vielleicht sogar bereits im gewählten Versicherungstarif enthalten ist. Weisen Sie Ihre Kunden im nächsten Gespräch doch mal drauf hin.