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Flotte-GARANT 1+: Günstiger auf ganzer Linie

Alles neu macht der Mai? Nein – bei der VHV ist es schon im April soweit: Zum 1. April 2021 bieten wir mit Flotte-GARANT 1+ neue attraktive Frühjahrstarife für Pkw, die als Betriebsausgabe anerkannt sind, sowie übrige gewerbliche Wagnisse.

Preissenkungen für Pkw und gewerbliche Wagnisse

Viele Menschen scheuen das Unbekannte und haben Angst vor etwas Neuem. Doch dass Veränderungen auch durchaus positive Seiten haben – davon können Sie Ihre gewerblichen Kfz-Kunden nun ganz einfach überzeugen. Denn mit unserem Pkw-Tarif Flotte-GARANT 1+ sparen sie ab dem 1. April 2021 bares Geld. Die neuen günstigen Konditionen gelten dabei gleichermaßen für Firmenkunden als auch für Selbstständige und Freiberufler, deren Pkw als Betriebsausgabe anerkannt sind.

 

Gewerbliche Wagnisse

Ebenfalls stark abgesenkt haben wir alle Tarife für Nutzfahrzeuge im Werk- und Güterverkehr. So können sich Fuhrparkbetreiber mit Lieferwagen (bis 3,5 t), Lkw, Zugmaschinen (inkl. landwirtschaftlicher Traktoren) und Anhängern/Aufliegern über wirklich sehr attraktive Beiträge im Flotte-GARANT 1+ freuen.

Weitere erfreuliche Neuerungen für Pkw

  • Mit dem neuen Tarif haben wir auch die Beiträge im Nutzerkreis „beliebige Fahrer“ für Selbstständige/Freiberufler abgesenkt. Der Nutzerkreis „beliebige Fahrer“, der von vielen Kunden gerne gewählt wird, ist somit im Marktvergleich überdurchschnittlich preiswert. Das gilt jetzt gleichermaßen für Selbstständige/Freiberufler und juristische Personen/Personengesellschaften.
  • Einfacher wird die Tarifierung für Pkw-Nutzer von Firmen: Das Merkmal „häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer“ wird innerhalb der Fahrerkreise nicht mehr berücksichtigt.
  • Gute Neuigkeiten auch für umweltbewusste Kunden, die sich einen Pkw mit alternativer Antriebstechnik anschaffen wollen: Für alle Pkw-Modelle mit Elektro-, Hybrid- oder Flüssiggas-Motor sind die Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung ab 1. April 2021 besonders günstig.

Strukturelle Veränderungen durch neue Tarif- und Statistikmerkmale

Regionalklassenänderungen bei Lieferwagen:

Für Lieferwagen (WKZ 251/261) wird es in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin sieben Klassen geben – allerdings mit geänderten Klassengrenzen. Für die Teilkasko gelten fortan die Klassen 0 bis 5 – hier wurde eine zusätzliche Klasse eingeführt. Die Vollkasko-Regionalklassen bleiben unverändert.

 

Landwirtschaftliche Zugmaschinen:

Für Traktoren mit amtlichem grünen Kennzeichen (WKZ 451) und mit schwarzen Kennzeichen (WKZ 452) führen wir die schon von den Kleintransportern bekannte Branche/Betriebsart „Privatverkehr“ ein. Privatverkehr setzt dabei voraus, dass der Trecker nicht als Betriebsausgabe anerkannt ist.

 

Zusatzbaustein Wechselaufbau Wohnkabine:

Dauerhafter Versicherungsschutz für sog. Wohnkabinen ist jetzt innerhalb der Wechselaufbauten (WKZ 571) möglich. Der Kaskobeitrag wird nach dem Gesamtneuwert berechnet.

Abgestellte Wohnkabinen: Wo der Versicherungsschutz greift

Neue Verbraucherinformation

Die ab dem 01. April 2021 geltenden neuen Verbraucherinformationen können Sie hier herunterladen. Damit Sie auf einen Blick alle Änderungen überblicken können, haben wir für Sie eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Verbraucherinformation mit Erläuterungen erstellt (Synopse).