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Unfallversicherung: Eine für alle!

Versicherungsantrag durch Vorerkrankung abgelehnt? Nicht bei uns: Wir stellen in der Unfallversicherung keine Gesundheitsfragen. Denn bei uns ist jeder willkommen – und unsere Leistung für jeden überzeugend.

Bei uns ist jeder willkommen

Bei anderen Versicherungen können Gesundheitsfragen darüber entscheiden, ob ein Versicherungsverhältnis entsteht. Bei uns zählt nur der Kundenwunsch: Möchten Ihre Kunden sich durch die VHV Unfallversicherung absichern, steht dem nichts im Wege. Auch im Baustein EXKLUSIV stellen wir in der neuen Unfallversicherung keine Gesundheitsfragen. 

Das beste Argument: überzeugende Leistung

Warum sich Kunden für die VHV Unfallversicherung entscheiden? Weil sie zuverlässig absichert! Denn als Versicherungsmakler wissen Sie: Zuverlässige Leistung ist das, was Kunden von einer Versicherung erwarten. Mit unserem Mitwirkungsverzicht leisten wir selbst dann, wenn andere Krankheiten ursächlich an einem Unfall mitgewirkt haben.

Mitwirkungsverzicht – mit Wirkung!

Auch wenn „Mitwirkung“ nach einem Nebeneffekt klingt, kann sie für die Leistungshöhe der Unfallversicherung entscheidend sein. Denn der Anteil, mit dem eine bereits vorliegende Erkrankung an einem Unfall mitgewirkt hat, entscheidet über die Höhe der Invaliditätsleistung. 

Die VHV Unfallversicherung bietet mit ihrem Mitwirkungsverzicht deshalb ein schlagkräftiges Verkaufsargument: Bei Unfall KLASSIK-GARANT erfolgt die Anrechnung der Mitwirkung erst bei einem Mitwirkungsanteil ab 75 Prozent. Im Baustein EXKLUSIV verzichten wir vollständig auf die Anrechnung. Einzige Ausnahmen: Bei Multiple Sklerose, Parkinson oder der Glasknochenkrankheit erfolgt die Anrechnung bei einem Mitwirkungsanteil ab 75 Prozent. 

Schadenbeispiel: Mitwirkungsverzicht

Claudia H. leidet an Multiple Sklerose und ist seit kurzem begeisterte Pedelec-Fahrerin. Bei einem Ausflug am Wochenende kommt es zu einem folgenschweren Unfall: Sie stürzt schwer und zieht sich u.a. einen offenen Bruch am Bein zu. Zusätzlich ist sie seit frühester Kindheit Diabetikerin. Durch den Diabetes kommt es zu starken Störungen bei der Wundheilung. Und dann infiziert sie sich auch noch mit einem sogenannten Krankenhauskeim. Tragisches Ende: Ihr muss das Bein bis zur Mitte des Oberschenkels amputiert werden.

Die Multiple Sklerose hatte in diesem Fall keine ursächliche Mitwirkung am Unfall und hat somit keine Auswirkung auf die Entschädigungshöhe. Im schlechtesten Fall liegt jedoch eine 90-prozentige Mitwirkung durch Diabetes vor. Ein Invaliditätsgrad von z. B. 75 Prozent würde dann auf nur 7,5 Prozent reduziert werden.

 

So leistet die VHV Unfallversicherung:

  • Mitwirkungsverzicht: Da die VHV Unfallversicherung auf die Mitwirkung der Diabetes verzichtet, wird der Invaliditätsgrad nicht reduziert
  • Volle Versicherungsleistung: Die Unfallversicherung leistet bei z.B. 200.000 Euro Invaliditäts-VSU (ohne Progression) eine Entschädigung von 150.000 Euro und nicht nur 15.000 Euro!