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Bieten Sie schon die Konditionsdifferenzdeckung an?

Schon gewusst? Sie können Kunden, die zur Wohngebäudeversicherung der VHV wechseln wollen, eine Konditionsdifferenzdeckung anbieten. So sind Leistungen, die ein noch bestehender Altvertrag nicht beinhaltet, bereits abgesichert. Wie's geht, erfahren Sie hier.

Wohngebäudeversicherung: Vorteile für Wechsler

Ihr Kunde will zur VHV Wohngebäudeversicherung wechseln, weil Sie bei ihm mit dem Leistungsumfang punkten konnten, sein Vertrag beim Vorversicherer läuft aber noch einige Monate? Kein Problem. Bieten Sie ihm einfach unseren Baustein zur Konditionsdifferenzdeckung (KKD) an. Denn dann besteht bereits für die Leistungen, die der vorherige Versicherer nicht anbietet, Versicherungsschutz über die VHV.

Der Beitrag für die KKD beträgt pro Jahr 54,97 Euro inkl. Vers.-Steuer – die Berechnung erfolgt taggenau. 

Das Wichtigste zur Konditionsdifferenzdeckung der VHV Wohngebäudeversicherung

Voraussetzung zum Abschluss:

  • Der Altvertrag beim Vorversicherer läuft innerhalb der nächsten 12 Monate aus.
  • Es wird ein neuer Vertrag bei der VHV unterzeichnet.

Antragserstellung:

  • Wählen Sie den Baustein Konditionsdifferenzdeckung einfach bei der Antragserstellung – z. B. über VOKIS – aus.