Kfz: Hagelschäden jetzt ganz einfach online melden
Sie kennen das: Ein Unwetter fegt über Ihre Region und dann hört Ihr Telefon nicht mehr auf zu klingeln – und auch unsere Apparate stehen nicht mehr still. Doch von nun an führen viele Wege zur Schadenmeldung ...
Weniger Zeitaufwand dank Online-Schadenmeldung
Hagel, Sturm und Sonnenschein: Der April hat seinem Ruf mal wieder alle Ehre gemacht. Damit eine Schadenmeldung genauso schnell erfolgen kann, wie das Wetter umschwingt, können Sie und Ihre Kunden Hagelschäden jetzt auch online melden – so sparen wir alle Zeit und Nerven. Denn: Gerade bei Kumulschäden sind unsere Leitungen schnell überlastet und Sie müssen es wieder und wieder versuchen. Das ist nicht nur für Sie und die Versicherungsnehmer unbefriedigend, sondern verzögert auch bei uns die Folgeprozesse. Um die Telefonie spürbar zu entlasten, bieten wir Ihnen und Ihren Kunden also fortan die Möglichkeit, die Schadenmeldung auch über www.vhv.de vorzunehmen. Wie genau das aussieht, zeigen wir Ihnen hier:
Weiterhin möglich: Schadenmeldung über die Servicenummer
Natürlich können Sie Neuschäden auch weiterhin über die Servicenummer 0511.65 50 50 25 melden. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf geben Sie uns bitte im Schadenfall telefonisch folgende Informationen durch:
- Versicherungsscheinnummer
- Amtliches Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs
- Rufnummer des Kunden, vorrangig die Mobil- und/oder Dienstnummer sowie Zeitangaben zur telefonischen Erreichbarkeit
- Als Hinweis zur Schadenbeschreibung reicht „Hagelschaden“ aus
WICHTIG: Bitte melden Sie die Schäden für jeden Kunden separat –Terminvergaben anhand von übersandten Sammellisten sind leider nicht möglich.
Neuschadenanlage über MAX.NET
Als Vertriebspartner bieten wir Ihnen für die Neuschadenanlage außerdem auch den Weg über MAX.NET an. Das spart Zeit und sorgt für mehr Übersichtlichkeit. Der große Vorteil: Die Schadenanzeige in MAX.NET garantiert, dass alle notwendigen Informationen vorliegen, um eine effiziente Bearbeitung für Ihre Kunden sicherzustellen.
Ebenfalls online: Besichtigungstermine buchen
Unseren Service rund ums Thema Hagelschäden haben wir auch an anderer Stelle erweitert: Bereits seit 2020 können Besichtigungstermine bei Kumulschäden ganz bequem digital vereinbart werden. Das ist nicht nur praktisch, sondern vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens absolut notwendig. Außerdem sorgen unsere Dienstleister dafür, dass die Gesundheit Ihrer Kunden während der Besichtigung nicht gefährdet wird. Die Fakten:
- Wir punkten besonders mit einer schnellen Terminvergabe für die Besichtigung.
- Dank vorheriger Terminvergabe entstehen bei zentral organisierten Sammelbesichtigungen keine langen Wartezeiten.
- VHV-Sachverständige oder unsere Kooperationspartner begutachten den Schaden.
- Für die Reparatur vermitteln wir Spezialbetriebe für Hagelschäden.
- Sofern der Kunde sich bei einer telefonischen Meldung nicht sicher ist, welchen Termin er wählen soll, ist es jetzt alternativ möglich, dass er über einen von uns versandten Link auf sein Smartphone den Termin bei zentral organisierten Sammelbesichtigungen selbst auswählt.
Ist ein Fahrzeug – zum Beispiel auf Grund einer zersplitterten Frontscheibe – nicht mehr fahrbereit, prüfen wir in Absprache mit Ihrem Kunden die Möglichkeit einer Teilreparatur. Unsere Glaspartner helfen Ihnen – so sind Ihre Kunden schnell wieder mobil. Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass beim Fahrzeug insgesamt ein Totalschaden vorliegt, erfolgt eine Verrechnung der Teilreparatur.
So beschleunigen Sie und Ihre Kunden die Regulierung
Ihre Kunden sollen so schnell wie möglich wieder mobil sein. Damit können Sie bzw. Ihre Kunden die Regulierung beschleunigen:
- Ihr Kunde muss den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung griffbereit haben.
- Das Fahrzeug sollte in sauberem Zustand (gewaschen) vorgeführt werden. So können Gutachter auch kleinere Hagelbeschädigungen leichter erkennen.
- Falls vorhanden, ist bei der Besichtigung ein Vorgutachten zu einem unreparierten Hagelschaden bzw. eine Rechnung zu bereits durchgeführten Reparaturen vorzulegen.
- Nutzen Sie bzw. Ihre Kunden die Möglichkeit der Sammelbesichtigung und damit einer schnellen Regulierung. Sammelbesichtigungsaktionen passen wir fortlaufend der aktuellen Situation an.