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Landunter: die Pflichten der Kunden bei Rückstau

Bei Schäden durch Rückstau greifen Wohngebäude- und Hausratversicherung – zumindest mit entsprechendem Elementarschutz. Doch damit dieser besteht, müssen Versicherungsnehmer vorab einige Vorkehrungen treffen.

Wenn sich das Abwasserrohr ins Gegenteil wandelt

Plötzlicher Starkregen, durch Schneeschmelze über die Ufer tretende Flüsse: Wohngebäudebesitzer fürchten derartige Naturgewalten. Denn die lokale Kanalisation ist auf derart große Wassermengen zumeist nicht ausgerichtet. Die Folge: Das Wasser sucht sich seinen Weg durch die Ableitungsrohre von Waschbecken, Waschmaschinen und Co. hinein in die Gebäude und richtet durch diesen sogenannten Rückstau oft große Schäden an.

Elementarschutz als rettende Insel – unter folgenden Bedingungen

Um auf den anfallenden Kosten nicht sitzenzubleiben und finanziell unterzugehen, sollten Ihre Kunden Folgendes wissen:

  1. Der Basisschutz der Wohngebäude- oder Hausratversicherung reicht für derartige Fälle nicht aus. Die Schäfchen ins Trockene bringen sie mit den Bausteinen Elementar I und II, die auch Schäden durch Rückstau mit abdecken. Außerdem in der Zusatzversicherung mit eingeschlossen sind Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche.
  2. Damit der Versicherungsschutz greift, sollten Ihre Kunden jedoch auch die entsprechenden Obliegenheiten kennen. In diesem Fall heißt das: Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch Überschwemmungen oder Rückstau vorzubeugen. Diese Pflicht ist sogar in den meisten Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden festgehalten. In denen heißt es: „Gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen hat sich jeder Anschlussnehmer selbst nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik zu schützen“.

So gelangen Versicherungsnehmer ans rettende Ufer

Doch was genau bedeutet das? Versicherungsnehmer müssen:

  • Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten
  • alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden treffen
  • bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen nach Norm EN 13564 installieren. Rückstaugefährdete Räume sind in der Regel diejenigen Räume, die unterhalb der Straßenoberkante liegen.

Eine solche Rückstausicherung kann zum Beispiel ein von Hand zu tätigender Rückstauverschluss sein, mit dem die Leitungen und Rohre im Bedarfsfall manuell verschlossen werden können. Alternativ ist auch der Einbau einer Abwasserhebeanlage möglich, die das anfallende Wasser per Pumpsystem der Kanalisation zuführt. Wichtig ebenfalls: die regelmäßige Wartung, um eine sichere Funktionsweise der Installationen zu gewährleisten. Sowohl für Abwasserhebeanlagen als auch für Rückstauverschlüsse von fäkalienhaltigem und fäkalienfreiem Abwasser ist die Prüfung mindestens zweimal jährlich durch einen Fachkundigen vorgesehen. 

Leistungsfreiheit bei Missachtung der Pflichten

Sind diese Vorgaben wissentlich nicht erfüllt, sind Versicherer rechtlich von ihrer Leistungspflicht befreit, und das unabhängig davon, ob die jeweilige Ortssatzung eine entsprechende Schutzvorrichtung explizit erwähnt und vorschreibt. Bei grob fahrlässiger Missachtung der Pflichten, dürfen wir die Leistungen kürzen – und zwar in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Bei unwissentlichem oder nicht grob fahrlässigem Missachten profitieren die Versicherungsnehmer natürlich wie gewohnt vom unschlagbaren Leistungsspektrum der Elementar-Bausteine. 

 

Alle weiteren Infos rund um das Thema Rückstau können Sie auch im Merkblatt nachlesen, das wir unten für Sie verlinkt haben.