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Kfz-Schadenfreiheitsrabatt: vereinfachte Einstufungsmöglichkeiten

Die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatts ist für viele Ihrer Kunden ein wichtiger Aspekt, wenn es um den Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung geht. Deshalb haben wir die Möglichkeiten von SFR-Übertragungen verbessert und deutlich unkomplizierter gestaltet.  

Alle neuen Möglichkeiten zur SFR-Einstufung im Überblick

Die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatts kann sich für Ihre Kunden auszahlen. Deswegen haben wir unsere Einstufungsmöglichkeiten aktualisiert. So haben Sie ab sofort noch weitere Argumente für eine Absicherung über die VHV. Hier finden Sie alle Neuerungen, von denen Sie im Kundengespräch profitieren können: 

SFR-Übertragung von einem Dritten

  • Die Frist bei der SFR-Übertragung eines Dritten erweitern wir von zwei auf zehn Jahre
  • Ein bereits abgegebener Verlauf kann erneut angerechnet werden. Das bedeutet, dass eine vorherige Übertragung nicht zu einer Kürzung bei der Berechnung der SF-Klasse führt. Der im Formular angegebene Nutzungszeitraum wird im vollen Umfang, unter Berücksichtigung des Führerscheinerwerbs, angerechnet.
  • Auch die Übertragung zwischen Großeltern und Enkeln ist möglich.

Anrechnung aus Dienstwagennutzung

Die SF-Einstufung nach der Dienstwagenregelung kann bereits einen Monat vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die Kulanzfrist wurde als Ausnahme hinzugefügt, da sich viele Arbeitnehmer bereits vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen privaten Pkw anschaffen, um auch direkt nach der Abgabe des Dienstwagens mobil zu bleiben.

Ausländische Vorversicherung

Die Inhalte einer SFR-Bestätigung aus dem Ausland richten sich nach I.8.1 AKB. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:

  • Die in der Bescheinigung angegebene Person muss mit dem Versicherungsnehmer identisch sein bzw. bei einer SFR-Übertragung mit dem Dritten.
  • Beginn und Ende des Vertrages für das Fahrzeug muss dokumentiert sein.
  • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung muss vorliegen.

Hier haben wir den Kreis der Länder, aus denen die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann, erweitert. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an Ihren Direktionsbeauftragten bzw. Ihren Maklerbetreuer.

SF-Optimierung

Auch die Regelungen zum Rabatttausch, also zur Einstufung nach AKB I.6.1.2 a und I.6.1.2 b, wurden überarbeitet. Bei der Übernahme des SFR eines beendeten Vertrages auf einen laufenden Vertrag des Versicherungsnehmers müssen Sie auf Folgendes achten:

  • Die Übertragung der SF-Klasse kann bis zu 6 Monate nach der Abmeldung bzw. Zulassung des Fahrzeuges vorgenommen werden.
  • Eine SF-Optimierung zu einer Kundenverbindung kann grundsätzlich durchgeführt werden. Hierbei ist es nicht relevant, ob beide Verträge laufend sind. Neben den Möglichkeiten eines SF-Tausches gem. AKB bieten wir an, dass eine SF-Optimierung zwischen zwei Verträgen möglich ist. 
  • Neu: Ein SF-Tausch zwischen zwei laufenden Verträgen ist jetzt auch unterjährig möglich (nicht rückwirkend). Das gilt auch für einen SF-Tausch zwischen einem laufenden und einem gelöschten Vertrag.

Policeneinstufung

Die Voraussetzungen für die Policeneinstufung wurden vereinfacht und sind jetzt unabhängig von der Höhe der Sondereinstufung. Wenden Sie sich bitte auch hier an Ihren Direktionsbeauftragten bzw. Ihren Maklerbetreuer, wenn Sie Fragen haben.