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PHV: nur gute News für Ihre Kunden

Erst die gute und dann die schlechte Nachricht? Gibt’s hier nicht! Denn zum Thema Beitragsanpassungen in der PHV haben wir für Ihre Kunden in diesem Jahr nur gute Nachrichten: Unsere Beiträge bleiben stabil und wir streichen eine ungeliebte Klausel.

Keine Beitragsangleichung

Auch in diesem Jahr hat der vom GDV beauftragte unabhängige Treuhänder ermittelt, ob eine Anpassung der Beiträge in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Auf Basis der für die Beitragsangleichung relevanten Steigerung des Schadendurchschnitts wäre eine Erhöhung um 10 Prozent ab dem 1. Juli 2021 möglich. Wir haben uns jedoch dazu entschieden, von dieser Option keinen Gebrauch zu machen, sodass die Beiträge in der privaten Haftpflichtversicherung sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft konstant bleiben.

Keine Beitragsanpassung mehr nach Schadenfall

In unserem aktuellen PHV-Tarif ist bisher eine automatische Beitragsanpassung nach einem ersatzpflichtigen Schadenfall vorgesehen. Dieser Prozess entfällt ab dem 12. Juni 2021. Heißt: Auch nach einem Schadenfall verbleibt der Vertrag in der Beitragsstufe, welche bei Antragstellung policiert wurde. Die in den Verträgen verwendete Klausel wird nicht mehr zugrunde gelegt und auch aus allen bereits bestehenden Verträgen der Tarifgeneration 12/2019 entfernt. Im Neugeschäft bleiben die Beiträge unverändert und es wird weiterhin beitragsrelevant differenziert, ob es in den letzten fünf Jahren vor Vertragsabschluss Schäden gab oder nicht.