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Rechtzeitig kümmern: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Im Falle einer Demenz geht die Vorsorgevollmacht automatisch an den nächsten Angehörigen? Stimmt nicht. Für den Ernstfall sollten Ihre Kunden deshalb rechtzeitig vorsorgen. Die NRV-Rechtsschutz hilft ihnen dabei.

Aufschieben? Hilft nicht!

Über 35.000 Bürger fallen in Deutschland jedes Jahr ins Koma, rund 300.000 Bürger erkranken jährlich an Demenz. Die Gefahr als pflegebedürftiger Patient keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können ist da, trotzdem schieben viele Menschen unangenehme Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vor sich her. Dabei möchten die meisten selbst bestimmen können, wer sich im Fall des Falles um sie kümmert – insbesondere bei langwierigen Demenzerkrankungen, die sich über viele Jahre ziehen können. Doch bei Pflegebedürftigkeit geht die Vorsorgevollmacht nicht direkt an ein Familienmitglied, wenn dies nicht ausdrücklich festgehalten ist. Machen Sie Ihren Kunden klar, dass sie sich rechtzeitig um die entsprechenden Dokumente kümmern sollten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – wo ist der Unterschied?

  • Wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, regelt die Patientenverfügung, welche medizinischen Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie kann im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit oder auch bei Unfällen zum Einsatz kommen. 
  • Die Vorsorgevollmacht wirkt ebenfalls dann, wenn eine Person keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Mit ihrer Hilfe werden eine oder mehrere Personen zu Bevollmächtigten bestimmt, die die Person in bestimmten Angelegenheiten vertreten und in ihrem Namen Entscheidungen treffen können.

Rechtzeitig vorbereitet mit dem Baustein EXKLUSIV der NRV

Mit dem Baustein EXKLUSIV der NRV-Rechtsschutz bekommen Ihre Kunden über JURCALL einen Anwalt vermittelt, der ihnen und den mitversicherten Lebenspartnern eine individuelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt. 

Die Leistungen im Detail: 

  • Telefonisches Beratungsgespräch 
  • Erstellung einer Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers und des mitversicherten Lebenspartners
  • Versand der Unterlagen mit Hinweiskarte an den Versicherungsnehmer und die mitversicherte Person
  • Einmalig für die Dauer des Versicherungsvertrages 

SMART VORSORGEN mit All-In Dynamik

Mit All-In Dynamik der NRV Rechtsschutz können Ihre Kunden die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung qualifiziert und invidiuell über den digitalen Vorsorgeassistenten SMART VORSORGEN erstellen. 

Die Leistungen im Detail: 

  • Aktuelle Vorlagen vom Bundesjustizministerium, die regelmäßig von Spezialanwälten geprüft werden
  • Jederzeit: 24/7 nutzbar, auch an Wochenenden
  • Flexibel: Zwischenstand speicherbar, Weiterbearbeitung und Aktualisierung jederzeit möglich
  • Einmalig für die Dauer des Versicherungsvertrages