VHV Partner
Startseite

Ab Januar: neuer Tarif NRV 2022 Plus

Neues Jahr, neue Leistungen: Mit dem Tarif NRV 2022 Plus bringt die NRV zum Jahreswechsel verbesserte und neue Dienstleistungspakete für Privat- und Gewerbekunden. Außerdem: Beitragsanpassungen ab Oktober. Wir informieren!

Neuer Tarif NRV 2022 Plus – ein erster Einblick

Alles können wir noch nicht verraten, aber gemeinsam mit Ihnen möchten wir einen ersten Blick auf den neuen Tarif NRV 2022 Plus werfen, der ab 1. Januar 2022 mit neuen und erweiterten Dienstleistungspaketen für Ihre Kunden auffährt. Welche das sind? Zeigen wir Ihnen hier:

 

Das erwartet Privatkunden:

  • Erweiterung: Paket Vorsorge – Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
  • Neu: Paket Nachlass – rund um die Themen Nachlass und Bestattung
  • Neu: Paket Reputation – gegen schädigende Einträge im Internet

Voraussetzung ist ein abgeschlossener Baustein EXKLUSIVITÄT mit KLASSIK GARANT Rechtsschutz für Nichtselbstständige § 26 oder ein abgeschlossener XXL-Baustein mit Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige § 25 oder Privat-Rechtsschutz-Baustein Ruhestand § 30. 

 

Das erwartet Gewerbekunden:

  • Neu: Paket Vorsorge – für den privaten Lebensbereich
  • Neu: Unternehmervollmacht
  • Neu: Paket Reputation & Rezensionen – gegen schädigende Einträge im Internet

Voraussetzung ist ein abgeschlossener XXL-Baustein mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige § 28 oder Zusatzkombination für weitere Geschäftsführer. 

Neu in der NRV Firmenvertrags-Rechtsschutzversicherung

Für Gewerbetreibende kommt mit den Neuerungen zum 1. Januar auch eine Veränderung in der NRV Spezialversicherung Firmenvertrags-Rechtsschutz. Denn: Ab dann können Sie aus noch mehr Selbstbeteiligungsvarianten wählen:

  • 0 EUR bei Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • 250 EUR bei Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrer-Rechtsschutz und beim Flottentarif
  • 500 und 750 EUR für Verkehrs-Rechtsschutz, Vermieter-Rechtsschutz

Beitragsanpassung für Bestandsverträge (BAK):

Nach den diesjährigen Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders ist bei bestimmten Rechtsschutzprodukten ein Anstieg der Schadenaufwendungen festzustellen. Bei anderen Rechtsschutzprodukten sieht der Treuhänder einen Rückgang der Aufwendungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Anwalts- und Gerichtskosten zum 01.01.2021 um ca. 13% sowie der Auswirkungen durch die Covid-19 Krise führt die NRV die Beitragsanpassung durch.

Die NRV wird deshalb eine Beitragserhöhung bei den nachfolgend aufgeführten Produkten zum 01.10.2021 durchführen.

 

Beitragserhöhung bei Bestandsverträgen mit den Bedingungswerken ab ARB 81:

  Anpassungssatz
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26) + 5%
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) + 5%

 

Beitragserhöhung bei Bestandsverträgen mit den Bedingungswerken ab ARB 94:

Verträge mit Selbstbeteiligung Anpassungssatz
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) + 7,5%
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22) + 7,5%

 

Wir führen die Anpassung auch bei den Ergänzungsprodukten durch:

  • XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 a)
  • Verkehrs-Rechtsschutz-Baustein beim Rechtsschutz Ruhestand (§ 30 Abs. 5)
  • XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz beim Rechtsschutz Ruhestand (30 a Abs. 4)

 

Beitragsabsenkung bei Bestandsverträgen mit den Bedingungswerken ab ARB 94:

Verträge ohne Selbstbeteiligung Anpassungssatz
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 23) - 5%
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen (§ 24) - 5%
Rechtsschutz für Vereine (§ 24) - 5%
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 25) - 5%
Rechtsschutz Ruhestand, Privat-Rechtsschutz (§ 30) - 5%
Rechtsschutz Ruhestand, Berufs-Rechtsschutz (§ 30) - 5%
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken und gewerblich genutzten Objekten (§ 29) - 5%
Rechtsschutz für Vermieter privater und gewerblicher Objekte (§ 29) - 5%

 

Wir führen die Anpassung auch bei den Ergänzungsprodukten durch:

  • XXL-Baustein zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 25 a)
  • XXL-Baustein zum Privat-Rechtsschutz beim Rechtsschutz Ruhestand (§ 30a)

Welche Verträge sind betroffen?

  • Verträge, die bis zum 30.09.2021 beginnen, erhalten zur Hauptfälligkeit eine Beitragserhöhung, z.B.: Ein Vertrag über einen Verkehrs-Rechtsschutz mit Beginn 17.08.2021 erhält zur Hauptfälligkeit am 17.08.2022 eine Betragserhöhung.
  • Ein Vertrag über einen Vermieter-Rechtsschutz mit Beginn am 15.10.2020 erhält zur Hauptfälligkeit am 15.10.2021 eine Beitragsabsenkung.
  • Alle Verträge, die in der Übergangsfrist 01.10.2021 – 31.12.2021 beginnen und nach Tarif NRV 2021 Plus abgeschlossen werden, erhalten keine Beitragsanpassung im kommenden Jahr zur Hauptfälligkeit (es sei denn, der Treuhänder stellt in 2022 erneut eine Beitragsanpassung ab 01.10.2022 fest).
  • Alle Verträge die ab 01.10.2021 schon nach Tarif NRV 2022 Plus abgeschlossen werden, haben bereits den erhöhten Beitrag und erhalten keine Beitragsanpassung (es sei denn, der Treuhänder stellt in 2022 erneut eine Beitragsanpassung ab 01.10.2022 fest).

Übergangsfrist für das Neugeschäft

Bitte beachten Sie, dass die NRV für das komplette Neugeschäft aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen der Beratungstechnologien eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 gewähren wird. Das heißt, wir werden bis 31.12.2021 alle bei uns nach Tarif NRV 2021 PLUS eingehenden Anträge gemäß Tarif NRV 2021 PLUS policieren.  

  • Dies gilt für alle Antragswege: Papier, PDF und Email, VOKIS, NRV-Salespoint.
  • Natürlich werden wir ab dem 01.10.2021 auch Anträge nach Tarif NRV 2022 PLUS mit Vertragsbeginnen ab 01.01.2022 verarbeiten können.
  • Ab dem 01.01.2022 gilt dann auch für das Neugeschäft ohne Ausnahme der neue Tarif NRV 2022 PLUS.

Ihre Unterlagen? Bald auf dem Weg!

Selbstverständlich werden Ihnen rechtzeitig alle Tarifunterlagen, Druckstücke und Vertriebsmaterial im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Ebenso bekommen Sie die Vorgaben für Ihre Vertriebsunterlagen zugestellt – die ARB wurden Ihnen bereits Anfang September übermittelt. 

Service: Die NRV hilft gerne weiter

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Tanja Nunius, Konsortenmanagerin für die Mannheimer Versicherung.