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Vermögensschaden-Haftpflicht: Mehr Leistung an allen Ecken und Enden

Die 13 ist hierzulande als Unglückszahl bekannt. Zu Unrecht, wie wir heute belegen können. Denn pünktlich am 13. Dezember erhält die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der VHV zahlreiche neue Leistungsverbesserungen für Betriebe der Versicherungs- und Immobilienwirtschaft. 13 Stück, um genau zu sein. Und das ohne Erhöhung der Tarifbeiträge.

Vermögensschäden: Hohes Risiko braucht hohen Schutz

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann für Ihre Kunden im Zweifel Gold wert sein: Denn wie schnell entsteht durch eine Unachtsamkeit ein hoher finanzieller Schaden? Der Immobilienmakler, in dessen Beratung sich ein Rechenfehler einschleicht, wodurch sein Mandant hohe finanzielle Einbußen hat, ist nur ein Beispiel von vielen. Mit unseren Leistungsverbesserungen sorgen wir dafür, dass Sie Ihren Kunden das Rundum-sorglos-Paket bieten können.

Die neuen Leistungen im Überblick

Ab dem 13. Dezember 2021 können sich Ihre Kunden auf folgende neue Leistungen unserer Vermögenshaftpflichtversicherung freuen:

  • NEU Konditions- und Summendifferenzdeckung bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrages
  • NEU Haftung für Fehler eines Untervertreters gemäß §§ 84 ff. HGB
  • NEU Haftung für Fehler aus der Vertretung des Versicherungsnehmers durch Dritte
  • NEU Haftung als Tippgeber
  • NEU Versicherungsschutz für die Erben des Versicherungsnehmers bis zur Bestellung eines Abwicklers/Treuhänders/Vertreters
  • NEU Schadenersatzansprüche von verbundenen Unternehmen (sofern kein Eigenschaden)
  • NEU Nutzung von Internet-Technologien
  • NEU Ansprüche aufgrund unlauteren Wettbewerbs bei Online-Aktivitäten
  • NEU Ansprüche aus der Haftung für Prospektunterlagen
  • NEU Ansprüche aus fehlerhaften Bonitätsprüfungen/-übermittlungen
  • NEU Weltweiter Versicherungsschutz nach jeweiligem Schadenersatzrecht
  • NEU Kein genereller Ausschluss bei fehlerhafter/unvollständiger Dokumentation
  • NEU Verzicht auf Kündigung im Schadenfall bei einer Vertragslaufzeit von max. einem Jahr

Auch unsere bewährte Leistungs-Update-Garantie ist bei alledem mit enthalten.

Was hat sich bei den Tarifen geändert?

Die gute Nachricht vorweg: Ihre Kunden werden bei all den Leistungsverbesserungen von keinen Tariferhöhungen betroffen sein. Der Großteil der Tarifwerte bleibt unverändert. Dennoch gibt es ein paar Anpassungen:

  • Versicherungsvermittelnde Berufe 
    Kunden in versicherungsvermittelnden Berufen – also Versicherungsmakler, Mehrfachvertreter oder Einfirmenvertreter – können sich über eine Beitragsreduzierung freuen: Der Tarif für die optionale Mitversicherung von Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34iGewO) sinkt auf 80 Euro.

    Die Tarifstruktur für Einfirmenvertreter haben wir zudem an die Tarife der Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter angepasst
  • Immobiliardarlehensvermittler
    NEU Stand-Alone-Tarif: Als neue Betriebsart nehmen wir die Immobiliardarlehensvermittlung für alle Kunden, die sich im Tagesgeschäft zu 100 Prozent mit Immobiliardarlehensvermittlung befassen, mit auf. 

    NEU Annex-Tarif: Für alle übrigen Kunden, die das Risiko der Immobiliardarlehensvermittlung optional absichern wollen, haben wir den Annex-Tarif – und zwar zukünftig auch für folgende Betriebsarten:
    • Grundstücks-, Hypotheken- und Immobilienmakler,
    • Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter sowie
    • Wohnungs- und Baubetreuungsunternehmen.