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Versicherungslücke: Hundehalterhaftpflicht

Viele Hundehalter haben keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Dabei kann ein durch das Tier entstandener Schaden sehr teuer werden. Hier besteht Aufklärungsbedarf – und Vertriebspotenzial!

Kostenfalle: Unfälle durch Hunde

Von rund neun Millionen in Deutschland lebenden Hunden sind nur etwa drei Millionen im Rahmen einer Hundehalterhaftpflicht versichert. Dabei sind durch die Vierbeiner entstandene Schäden nicht selten: 80.000 Fälle werden jährlich von deutschen Versicherern übernommen. Die durchschnittliche Schadenzahlung liegt bei rund 1.000 Euro. Bei rund 100 dieser Unfälle entstehen Kosten von 50.000 Euro und mehr. Hat der Hundehalter keine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Keine Frage der Schuld – Hundehalter haften

Vielen Hundehaltern sind die möglichen Konsequenzen einer fehlenden Hundehalterhaftpflicht nicht bewusst. Dabei ist der rechtliche Rahmen klar: Laut Ziffer 833 Satz 1 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die durch sein Tier entstanden sind – unabhängig davon, ob er selbst Schuld trägt oder nicht. Das heißt, der Hundehalter haftet nicht – wie in der Privat-Haftpflichtversicherung – aufgrund eines Verschuldens, sondern allein aufgrund der Tatsache, dass er Hundehalter ist. 

Gut zu wissen: Handhabung je nach Bundesland unterschiedlich

Während in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet sind, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, müssen in den meisten anderen Bundesländern lediglich Halter bestimmter Hunderassen eine entsprechende Versicherung vorweisen.

In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt. Zu den gefährlichen Rassen zählen zum Beispiel Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht derzeit noch keine Versicherungspflicht für Hundehalter.