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Ach, du lieber Himmel: Hagelschäden online melden

Sonne, Schnee und Hagelschauer – der April hat auch 2022 seinem Namen wieder alle Ehre gemacht. Aber auch im Frühsommer gibt es oft verheerende Hagelstürme. Damit die Kfz-Schadenmeldung dann schnell gelingt, nutzen Sie ganz einfach unsere Onlineschadenmeldung. So geht’s!

Es hagelt Schadenmeldungen

Zieht ein Hagelsturm durchs Land, kann dieser in kürzester Zeit eine große Menge an Kfz-Schäden verursachen. Mit unserer Kfz-Versicherung sind Ihre Kunden bei Schäden wie diesen bestens abgesichert. Aufgrund der Vielzahl der Fälle können unsere Kapazitäten bei der telefonischen Schadenmeldung von Kumulschäden jedoch an ihre Grenzen stoßen. Damit Sie nicht in der Warteschleife hängen bleiben, nutzen Sie in diesem Fall unsere Onlineschadenmeldung über vhv.de – und sparen sich und Ihren Kunden die Wartezeit.

Besuchen Sie www.vhv.de und wählen "Schaden melden". So gelangen Sie zu dieser Auswahl. Gehen Sie anschließend auf "Kfz".

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Wartezeit am Telefon: Die Schadenmeldung erfolgt ganz einfach über www.vhv.de.
  • Schnelle Datenerfassung: Es erfolgt ein vollständiger Übertrag der Daten in das Schadensystem.
  • Gewissheit: Als Vermittler steht Ihnen eine Bestätigung der erfolgten Schadenmeldung als Download zur Verfügung. Sobald der gemeldete Schaden bearbeitet wird, erhält auch Ihr Kunde eine entsprechende Information.
  • Schnelle Folgeprozesse: Nach Eingang der Meldung beauftragen wir schnellstmöglich einen Sachverständigen.

Für die Onlineschadenmeldung brauchen Sie lediglich die Versicherungsscheinnummer und das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs.

Neuschadenanlage über MAX.NET

Als Vertriebspartner bieten wir Ihnen für die Neuschadenanlage außerdem auch den Weg über MAX.NET an. Das spart Zeit und sorgt für mehr Übersichtlichkeit. Der große Vorteil: Die Schadenanzeige in MAX.NET garantiert, dass alle notwendigen Informationen vorliegen, um eine effiziente Bearbeitung für Ihre Kunden sicherzustellen.

Weiterhin möglich: Schadenmeldung über die Servicenummer

Natürlich können Sie Neuschäden auch weiterhin über die Servicenummer 0511.65 50 50 25 melden. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf geben Sie uns bitte im Schadenfall telefonisch folgende Informationen durch:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Amtliches Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs
  • Rufnummer des Kunden, vorrangig die Mobil- und/oder Dienstnummer sowie Zeitangaben zur telefonischen Erreichbarkeit
  • Als Hinweis zur Schadenbeschreibung reicht „Hagelschaden“ aus

Online Besichtigungstermine bei Sammelbesichtigungen buchen

Bei Kumulschäden können Besichtigungstermine ganz bequem digital vereinbart werden. Sofern der Kunde sich bei einer telefonischen Meldung nicht sicher ist, welchen Termin er wählen soll, ist es alternativ möglich, dass er über einen von uns versandten Link auf sein Smartphone den Termin bei zentral organisierten Sammelbesichtigungen selbst auswählt. Die Vorteile:

  • Wir punkten besonders mit einer schnellen Terminvergabe für die Besichtigung.
  • Dank vorheriger Terminvergabe entstehen bei zentral organisierten Sammelbesichtigungen keine langen Wartezeiten.
  • VHV-Sachverständige oder unsere Kooperationspartner begutachten den Schaden.
  • Für die Reparatur vermitteln wir Spezialbetriebe für Hagelschäden.

Hinweis für Flottenkunden:Bei Flottenkunden, bei denen mehrere Fahrzeuge an einem Standort beschädigt wurden, sollte immer eine telefonische Meldung erfolgen, um einen Termin zur Besichtigung aller beschädigten Kfz zu vereinbaren.

Für eine reibungslose und schnelle Regulierung

Ihre Kunden sollen so schnell wie möglich wieder mobil sein. Damit können Sie bzw. Ihre Kunden die Regulierung beschleunigen:

  1. Ihr Kunde muss den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung griffbereit haben.
  2. Das Fahrzeug sollte in sauberem Zustand (gewaschen) vorgeführt werden. So können Gutachter auch kleinere Hagelbeschädigungen leichter erkennen.
  3. Falls vorhanden, ist bei der Besichtigung ein Vorgutachten zu einem unreparierten Hagelschaden bzw. eine Rechnung zu bereits durchgeführten Reparaturen vorzulegen.
  4. Nutzen Sie bzw. Ihre Kunden die Möglichkeit der Sammelbesichtigung und damit einer schnellen Regulierung. 
  5. Bitte melden Sie die Schäden für jeden Kunden separat –Terminvergaben anhand von übersandten Sammellisten sind leider nicht möglich.
  6. Ist ein Fahrzeug – zum Beispiel auf Grund einer zersplitterten Frontscheibe – nicht mehr fahrbereit, prüfen wir in Absprache mit Ihrem Kunden die Möglichkeit einer Teilreparatur. Unsere Glaspartner helfen Ihnen – so sind Ihre Kunden schnell wieder mobil. Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass beim Fahrzeug insgesamt ein Totalschaden vorliegt, erfolgt eine Verrechnung der Teilreparatur.

Sie greifen lieber zum Telefon?

Natürlich sind wir auch im Schadenfall telefonisch für Sie da. Melden Sie sich bei unserer Servicenummer für Vermittler.