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So verringern Vermieter ihr Haftungsrisiko

Die Pflicht eines jeden Vermieters: Mieter und Passanten vor Schäden durch die eigene Immobilie oder auf dem Grundstück zu schützen. Doch selbst bei großer Vorsicht ist ein Schadenfall kaum auszuschließen. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite.

Vermietung: Viele Risiken nicht durch die PHV gedeckt

Egal ob Ihr Kunde selbst in einem Haus wohnt oder ob er ein Mehrfamilienhaus vermietet, die Pflicht, andere vor Schäden auf dem eigenen Grundstück zu bewahren, gilt für jeden Haus- und Grundbesitzer. Während beim eigenen Wohnhaus jedoch viele Schadenrisiken im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, sieht das bei vermieteten Wohngebäuden mitunter ganz anders aus: Vermieter eines Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhauses benötigen in vielen Fällen eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Ebenso diejenigen, die sich noch in der Bauphase befinden. Wir zeigen Ihnen, wie unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Ihre Kunden absichert.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sorgt für Sicherheit

Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nimmt dem Vermieter Haftungsrisiken bis zu einer Versicherungssumme von 5 bzw. 10 Millionen Euro ab, die nicht durch seine Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind. Doch wann greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:

  • aus der Verletzung von Pflichten, die ihm in der Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen)
  • aus Besitz und Verwendung von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörenden Geräten
  • aus dem Besitz und der Verwendung von Aufzügen, Sammelheizungen und Fernsprechern sowie hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern,
  • als Betreiber einer Photovoltaik- bzw. Solaranlage. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist
  • als Inhaber von Flüssiggastanks
  • als Inhaber von Tankanlagen für Heizöl mit einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 5.000 Liter und Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde bis 100l/kg Inhalt

Ebenfalls bei uns abgesichert:

  • Bauherrenrisiko bis 50.000 Euro je Bauvorhaben am versicherten Objekt
  • Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von gemieteten und geliehenen Sachen bis 10.000 Euro (150 Euro Selbstbehalt)
  • Allmählichkeitsschäden
  • zu dem Versicherungsgrundstück gehörende Garagen und Nebengebäude
  • durch Fremdfirmen gewerblich genutzte Teile des Gebäudes wie zum Beispiel Büro- oder Praxisräume
  • vom Versicherungsnehmer selbstgenutzte/selbstbetriebene Büro- oder Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche 50 % nicht übersteigt