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Summenanpassung in der Hausratversicherung – eine sinnvolle Sache

Klar, unsere Hausratversicherung verspricht eine Entschädigung zum Neuwert. Doch was, wenn der Neuwert konjunkturbedingt stetig steigt – so wie momentan? Dann gilt es, die Versicherungssumme anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. 

Aus gutem Grund: Summenanpassung in der Hausratversicherung

Vom Strom über die Milch bis zur Wohnungseinrichtung: Aktuell steigen die Preise an allen Ecken und Enden. Besonders ärgerlich, wenn ausgerechnet in solchen Zeiten der Preissteigerungen der Hausrat Schaden nimmt und allerlei neue Anschaffungen getätigt werden müssen. Mit einer Hausratversicherung der VHV sind Ihre Kunden im Ernstfall gut beraten, denn sie entschädigt in der Regel zum Neuwert. Doch das erfordert eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme.

Die Summenanpassung in Zahlen

Die Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex des Hausrats verändert. Dieser wird jährlich überprüft und setzt sich aus dem Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ zusammen. Im Oktober hat der GDV die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Werte veröffentlicht. Für das Jahr 2023 ergeben sich somit folgenden Summenanpassungen:

  • VHB 74, VHB 84, VHB 92 = 6 Prozent
  • VHB 2002, VHB 2008, VHB 2009, VHB 2011, VHB 2014, VHB 2018 = 6,2 Prozent

Ihre Kunden werden über die Anpassung – die grundsätzlich zur Hauptfälligkeit des Vertrages erfolgt – mit der Beitragsrechnung informiert.

Achtung vor einer Unterversicherung

Ihren Kunden können Sie die regelmäßigen Anpassungen ganz einfach erklären: Sie sind notwendig, um im Schadenfall nicht in eine Unterversicherung zu rutschen. Insbesondere während einer Inflation besteht hier ein erhöhtes Risiko, vor dem die Summenanpassung schützt.

Widerspruch möglich

Ist Ihr Kunde damit nicht einverstanden? Dann hat er innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme die Möglichkeit, der Summenanpassung zu widersprechen. Der Vertrag bliebe dann mit der ursprünglichen Versicherungssumme bestehen. Allerdings auch das Risiko der Unterversicherung. Den Vertrag außerordentlich aufgrund der Summenanpassung zu kündigen, ist nicht möglich.