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Summenanpassung für Ihre Gewerbekunden in 2023

Mit Beginn des neuen Jahres gibt es eine Summenanpassung in der Inhaltsversicherung in Höhe von 14 Prozent. Ihre Kunden haben das Recht, innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung Widerspruch einzulegen.

Die Summenanpassung in der Inhaltsversicherung findet gemäß der Allgemeinen Bedingungen Firmen-Sachversicherung (ABFS) 2012 und ABSF 2018, jeweils Teil B – Inhaltsversicherung, Ziffer 18 statt. Basisjahr für die Berechnung des Anpassungssatzes ist das Jahr, das zuletzt für eine Summenänderung des Vertrages berücksichtigt wurde.
 

Aufgrund der Schwellenwertregelung von 3 Prozent wurde für 2023 vom Statistischen Bundesamt eine Summenanpassung um + 14 Prozent für das Basisjahr 2021 festgelegt.
 

Ein übliches Vorgehen, denn der Wert der versicherten Sachen verändert sich kontinuierlich. Diese Veränderungen werden vom Statistischen Bundesamt mit dem maßgeblichen Index „Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“ regelmäßig ermittelt und bei der Festsetzung der Summenanpassung zugrunde gelegt.

Kunden können widersprechen

Mit dem Rechnungsversand im November werden wir die Kunden über die Summenanpassung informieren. Die Summenanpassung sieht allerdings kein außerordentliches Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer vor. Innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung können Ihre Kunden jedoch Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird die Anpassung der Versicherungssumme ab Veränderungsbeginn aufgehoben.
 

Der Versicherungsnehmer kann außerdem verlangen, dass künftig keine Summenanpassungen mehr vorgenommen werden. Dazu muss er eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten.
 

Sowohl der Widerspruch als auch das Aufhebungsrecht müssen in Textform erfolgen. Werden beide Rechte gleichzeitig ausgeübt, muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass neben dem Widerspruch auch eine Aufhebung der Vereinbarung zur Summenanpassung gewünscht wird.
 

Bei alledem ist jedoch Vorsicht geboten: Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass eine zu geringe Versicherungssumme das Risiko erhöht, in eine Unterversicherung zu rutschen.