13. November 2024
Kfz: Neuerungen in Flotte-GARANT 35+
In Flotte-GARANT 35+ haben wir bereits im Sommer 2024 einige Neuerungen umgesetzt – unter anderem: Eine Erhöhung der Höchstentschädigungssumme. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Infos vor und zeigen, wie der Abschluss funktioniert.
Das ist NEU:
- Erhöhung der Höchstentschädigungssummen: Für Pkw wurden die Höchstentschädigungssummen von 130.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben, für Lkw, Zugmaschinen, Anhänger/Auflieger und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sogar von 250.000 Euro auf 400.000 Euro. Damit hat die VHV auf Preissteigerungen für Neufahrzeuge reagiert und sich dem Markt angepasst.
- Pauschale Wertminderung auch bei Teilkasko: Mit Einführung des neuen Tarifs wurde die pauschale Wertminderung auch auf die Teilkasko-Versicherung erweitert. Diese umfasst 5 Prozent der Reparaturkosten nach einem Kaskoschaden, aber nur innerhalb der ersten 36 Monate nach Erstzulassung sowie bei Reparaturen von über 1.000 Euro.
- Zusatzleistungen für Hybrid- und E-Fahrzeuge jetzt auch für Lkw und Sattelzugmaschinen: Auch für Lkw und Zugfahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten im Individualgeschäft nun Zusatzleistungen für Hybrid- und E-Fahrzeuge analog den Leistungen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Grund ist der zunehmende Anstieg dieser Fahrzeuge auf deutschen Straßen.
Die Zusatzleistungen im Detail
NEU optionale Bausteine:
- Standgebühren im Kaskoschadenfall bei notwendigen Gutachten: Ab der Schadenmeldung bis zum erstellten Gutachten (max. 20 Tage) übernimmt die VHV Standgebühren des Fahrzeugs bis zu täglich 50 Euro bei einem Pkw oder Lieferwagen und bis zu 100 Euro bei allen anderen Fahrzeugen. Eine Erstattung erfolgt nicht, sofern der Versicherungsnehmer vereinbarungsgemäß eine Selbstbeauftragung von Sachverständigen, vornehmen kann.
- Mitversicherung von Fahrzeugschäden bei Diebstahl von nicht versicherten Fahrzeugteilen
Flotte-GARANT 35+: So funktioniert der Abschluss
Ihr Kunde möchte eine größere Kfz-Flotte individuell absichern? Mit Flotte-GARANT 35+ hat er die Möglichkeit, den Versicherungsschutz entsprechend seines spezifischen Absicherungsbedarfs zusammenzustellen. So funktioniert's:
- Möchten Sie im Auftrag Ihres Kunden eine individuelle Flottenversicherung abschließen, stellen Sie Ihrem VHV-Ansprechpartner die für eine Anhaltsquotierung oder ein Angebot benötigten Unterlagen gemäß der Checkliste Flotte-GARANT 35+ zur Verfügung. Sind die Unterlagen komplett, erhalten Sie von uns umgehend ein verbindliches Angebot.
- Mit Ihrer Zusage besprechen wir mit Ihnen im Anschluss mögliche ausstehende Punkte zum Rahmenvertrag oder klären operative Fragen, wie zum Beispiel die gewünschten Abrechnungsmodalitäten.
- Mit dem Erhalt der unterschriebenen Rahmenvereinbarung, übersenden wir Ihnen die Versicherungsbestätigungen für Ihre Fahrzeuge, inklusive einer Dauer-EvB für die Zulassung von Neu- und Ersatzfahrzeugen.
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