Mit der VHV unbeschwert in die Grillsaison starten

Dank der Unfall-, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung der VHV können Ihre Kunden die Grillsaison unbesorgt genießen. Denn: Wir sichern optimal ab, wenn aus dem Grillspaß bitterer Ernst wird und ein Unfall passiert, ein Brand entsteht oder der Grill entwendet wird.
Das Brutzeln im Freien birgt zahlreiche Risiken. Jährlich werden rund 4.000 Grillunfälle bei der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) registriert, davon 500 Fälle mit besonders schweren Verbrennungen. Die finanziellen Folgen solcher Unfälle können erheblich sein. Mit den Top-Produkten der VHV sichern Sie Ihre Kunden im Fall des Falles ab.
VHV Hausrat leistet bei Brandschäden und Diebstahl
Es kann schneller passieren, als man denkt. Ein Funken springt und schon stehen die Hollywood-Schaukel, die Vorhänge, der Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand. Der Schaden kann dabei genauso schnell in die Höhe schießen wie die Flammen. Doch mit der VHV Hausrat KLASSIK-GARANT ist ein Brand, der einen bestimmungsgemäßen Herd wie den Grill verlassen hat, versichert – selbst bei grober Fahrlässigkeit!
Das besondere Plus: Mit der VHV Hausrat KLASSIK-GARANT wird das gesamte häusliche Eigentum Ihrer Kunden umfassend geschützt. Denn wir leisten auch bei gestohlenen Gegenständen, wenn diese unverschlossen im Garten aufbewahrt wurden – und hierzu gehören auch Grills. Mit bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme kommt die VHV für den entwendeten Grill auf.
Umfassende Absicherung von Spätfolgen mit der VHV Unfall
Leider auch kein seltener Fall sind Grillunfälle mit schmerzhaften Verbrennungen am eigenen Körper. Oft haben die Betroffenen mit weitreichenden Spätfolgen zu kämpfen. Ob Rente im Invaliditätsfall, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse zu kosmetischen Operationen – mit der VHV Unfallversicherung sind Ihre Kunden auf der sicheren Seite.
PHV deckt Schadenersatzansprüche
Was passiert, wenn ein Dritter oder sogar mehrere Beteiligte verletzt werden und Schadenersatzansprüche stellen? Dann sind Ihre Kunden mit der Privaten Haftpflichtversicherung der VHV optimal abgesichert.
Anschauliches Fallbeispiel für Ihre Akquise
Nutzen Sie unser Fallbeispiel für Ihre Akquise! Der Vorfall zeigt deutlich, warum eine Private Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist:
Fallbeispiel
Eine Gruppe Jugendlicher hatte auf die nur mäßig glimmende Kohle Brennflüssigkeit gespritzt, um das Grillen richtig in Gang zu bringen. Einer der Beteiligten spritzte den Spiritus in die Glut, was zu einer Stichflamme führte. Vor Schreck ließ der Jugendliche die Flasche fallen. Dabei wurde einer der Umstehenden versehentlich von der Flüssigkeit getroffen. Der Spiritus entzündete sich und setzte die Kleidung in Brand, wodurch der Betroffene schwere Verbrennungen erlitt.
Die Rechtssprechung:
Laut dem Gerichtsbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 129/08), haften in einem Schadenfall, der aufgrund der Verwendung von Brandbeschleunigern verursacht worden ist, alle Grillbeteiligten, wenn sie nicht aktiv versucht haben, dies zu verhindern.
Im Fall eines Personenschadens kann das zu sehr hohen Summen führen, die die haftenden Beteiligten schnell an ihre finanzielle Grenzen stoßen lassen.