Unfall: Anpassung der Regulierungspraxis nach BGH-Urteil
Urteil zur Rechtsprechung bei Schulterverletzungen
Vor kurzem wurde ein nicht ganz unumstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs veröffentlicht, das die Rechtsprechung bei Schulterverletzungen in der Unfallversicherung betrifft:
Nach dieser Rechtsprechung sind Schulterverletzungen in Fällen, bei denen in der zugrunde liegenden Gliedertaxe nur die Bezeichnung "Arm" (wie in allen vom GDV empfohlenen AUB) aufgeführt ist, außerhalb der Gliedertaxe zu bewerten und zu regulieren. Dies führt im Leistungsfall in aller Regel zu einer deutlichen Schlechterstellung des Versicherten.
Neue Definition zur Sicherstellung der Leistungen
Damit der bisherige Zustand der Leistungen gesichert und Rechtssicherheit für zukünftig eintretende Leistungsfälle in allen Tarifgenerationen gewährleistet werden kann, erweitern wir ab sofort die Arm-Definition von "Arm" in "Arm einschließlich Schulterhaupt- und Schultereckgelenk". Somit sind auch die Teile des Schultergelenkes, die dem Arm zugeordnet werden können, unmissverständlich in die Gliedertaxen eingeschlossen.
Eine Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AVB Unfall) planen wir zur nächsten Produktänderung und werden dabei die dann zu diesem Punkt gegebenenfalls vorliegenden Empfehlungen des GDV berücksichtigen.
Damit sind Sie bei der VHV wie gewohnt auf der sicheren Seite und wissen, dass Ihre Kunden immer die besten und rechtlich aktuellsten Bedingungen vereinbart haben.