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Fehlende Beratung zum "Fahrerschutz": Makler in Haftung

Oft unterschätzt und doch so wichtig: der VHV Fahrerschutz! Mit unserem Kfz-Baustein sichern Sie Ihre Kunden optimal ab. Wie wichtig es ist, Ihre Kunden auf den Fahrerschutz hinzuweisen, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.

Makler haftet für Personenschaden

Ein Versicherungsvertreter muss einen Versicherungsnehmer, der vor Abschluss einer Kfz-Versicherung eine umfassende Beratung wünscht, auch über eine Fahrerschutzversicherung aufklären. Das hat das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 27.10.2016 (AZ: 1 W 4/16) festgestellt.

Zum Fall:
Ein Versicherungsnehmer hatte den Kaufpreis seines Wagens vollständig finanziert. Mit seinen Familienangehörigen und dem neuen Fahrzeug sollte es wenig später in den Urlaub in den asiatischen Teil der Türkei gehen. Deswegen bat er bei seinem Vermittler um eine umfassende Beratung, denn eine einfache Haftpflichtversicherung kam für ihn in Hinblick auf den hohen Fahrzeugwert und die Reise nicht in Frage.

Beim Beratungsgespräch wurde der Kunde weder darüber aufgeklärt, dass der angebotene Kaskoversicherungsschutz nicht für den asiatischen Teil der Türkei galt, noch wurde er über die Möglichkeit einer Fahrerschutzversicherung informiert.

Bei einem schweren Unfall auf der Reise kam die Frau des Versicherungsnehmers (Beifahrerin) ums Leben, er selbst als Fahrer wurde schwer verletzt und das Fahrzeug hatte einen Totalschaden. In dem daraufhin folgenden Rechtsstreit ging es um den Personenschaden des Versicherungsnehmers.

Nach Auffassung des Gerichts hätte der Versicherungsvertreter im Rahmen einer umfassenden Beratung über eine Kfz-Versicherung auch auf die Möglichkeit einer Fahrerschutzversicherung hinweisen und darüber aufklären müssen, welche Risiken zusätzlich abgedeckt werden könnten. Der Kläger konnte glaubhaft machen, dass er - wäre er auf die Möglichkeit einer Fahrerschutzversicherung hingewiesen und über die hierüber versicherten Risiken beraten worden - auch im Hinblick auf die vergleichsweise günstigen Beiträge eine solche Versicherung tatsächlich abgeschlossen hätte.

Nun muss der Vermittler für den entstandenen Personenschaden haften – wegen Falschberatung. Wie Ihnen das nicht passiert, lesen Sie hier!

Die Leistungshighlights des VHV Fahrerschutzes

Der Berater hätte auf den fehlenden Schutz hinweisen müssen, denn seit 2002 ist im Straßenverkehrsgesetz verankert, dass der Fahrer eines Fahrzeugs nicht in die Gefährdungshaftung einbezogen ist, wenn er den Unfall selbst- oder mitverschuldet hat. Mit dem VHV Fahrerschutz schließen Sie diese Deckungslücke für Ihre Kunden. Hier finden Sie die wichtigsten Argumente im Überblick:

  • Der Fahrerschutz hilft bei Personenschäden durch selbst- oder teilverschuldete Unfälle, unbekannte Schädiger oder durch höhere Gewalt.
  • Jeder berechtigte Fahrer erhält dieselben Leistungen für Personenschäden, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten – bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme (12 oder 15 Mio. EUR).
  • Jederzeit in bestehende Kfz-Verträge integrierbar!
  • Zahlt unter anderem für Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Witwen- bzw. Waisenrente, sonstige Folgeschäden (behindertengerechte Umbauten, Haushaltshilfe) – und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung.
  • Die Absicherung kostet nicht viel: bei einer durchschnittlichen Kfz-Haftpflichtprämie von 251 Euro* gerade einmal 20 Euro pro Jahr! Die genauen Kosten werden über einen Zuschlag auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt. Bei Versicherungsnehmern unter 23 Jahre beträgt der Zuschlag 15 Prozent. Ab 23 Jahren und im Gewerbe-Bereich sind es sogar nur 8 Prozent!
    (* gemäß GDV lag die durchschnittliche Jahresprämie in der Kfz-Haftpflicht 2016 bei 251 Euro.)

Zufriedene Makler und Kunden: VHV Kfz-Versicherung punktet

In den Absatzranglisten ist die Kfz-Versicherung eines der Top-Produkte und somit oft ein Türöffner fürs Beratungsgespräch. Laut der aktuellen Studie AssCompact Trends II/2017 sind wir wieder unangefochtener Spitzenreiter, wenn es um die Vermittlung von Kfz-Versicherungen geht. 475 Makler und Mehrfachvertreter äußerten sich in diesem Quartal zu den beliebtesten Anbietern. Weit mehr als jeder dritte Befragte stimmte dabei für die VHV!

Insbesondere die Qualität der Schadenregulierung ist für viele Makler entscheidend: Kompetente Ansprechpartner, eine unkomplizierte Schadenaufnahme und eine kurze Regulierungsdauer werden dabei von den Befragten am meisten geschätzt. Die VHV bietet all das. Mit großem Abstand haben wir daher beim Sonderthema Schadenmanagement/Schadenregulierung die Nase vorn!

Auch bei einer Umfrage unter Versicherungsnehmern wurden uns gute Noten ausgestellt. Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) wollte im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv von 3717 Kunden wissen, wie zufrieden sie mit ihren Kfz-Versicherungen sind. Das Ergebnis: Die VHV landete auf Platz drei der beliebtesten Versicherer und verzeichnet nicht nur im Gesamturteil gute Resultate sondern auch in den untersuchten Kernbereichen. Im Anbietervergleich ist die Ärgernisquote mit sechs Prozent mit die niedrigste. Ein tolles Ergebnis, das Sie auch bei Ihrer Akquise einsetzen können. 

Nutzen Sie gleich unser Vertriebsmaterial zum Thema Fahrerschutz! Aus Perspektive des Fahrers reduziert sich damit schnell ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko. Und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite!