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Rechtsschutz: Neuer Tarif mit starken Leistungen

Mit Einführung des neuen Tarifs zum 1. Oktober 2017 bietet die NRV Rechtsschutz Ihren Kunden mehr Leistungen zum günstigen Tarif. Und: Für das Neugeschäft gilt bis zum 31. Dezember 2017 eine Übergangsfrist.

Achtung: Noch bis Jahresende die günstigeren Prämien verkaufen!

Bis zum Jahresende können Sie trotz der Beitragsanpassung den günstigeren Tarif KLASSIK-GARANT / NRV 2017 PLUS verkaufen. Das ermöglicht eine für das komplette Neugeschäft geltende Übergängsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Für Ihre Kunden heißt das: Die NRV wird bis Ende des Jahres 2017 alle nach KLASSIK-GARANT / NRV 2017 PLUS eingehenden Anträge auch so policieren. Und: Durch die Leistungs-Update-Garantie profitieren Ihre Kunden automatisch von den neuen umfassenderen Leistungen.

Neuer Tarif KLASSIK-GARANT / NRV 2018 PLUS

Ab dem 1. Oktober 2017 führt die NRV einen neuen Tarif mit angepassten Prämien ein: KLASSIK-GARANT / NRV 2018 PLUS. Gesetze und allgemeine Lebensumstände entwickeln sich weiter. An diese veränderten Umstände muss sich eine Rechtsschutzversicherung dann unbedingt anpassen. Nur so sind Versicherungsnehmer wirklich umfassend abgesichert. Der neue Tarif KLASSIK-GARANT / NRV 2018 hat gegenüber seinem Vorgänger eine Reihe neuer Leistungen.  

Die neuen Leistungen im Überblick:

Rechtsschutz ab 50:

  • Der „Kleine Arbeits-Rechtsschutz“ wird um den Versicherungsschutz bei einer geringfügigen Beschäftigung erweitert.
    Hinweis: Im „Kleinen Arbeits-Rechtsschutz“ besteht bereits Versicherungsschutz bei Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Arbeitgeber wegen betrieblicher Altersversorgung sowie Ruhestandsbezügen und wegen beihilferechtlicher Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch die Eigenschaft als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche und pflegerische Beschäftigungsverhältnisse ist mitversichert.
    Übrigens: Die Hinzuwahl des Bausteins „Berufs-Rechtsschutz“  ist nicht erforderlich.
  • Zu den versicherten Personen gehören nun auch im Haushalt lebende Pflegepersonen. Sie müssen keine Angehörigen sein. Der Versicherungsfall muss jedoch die berufliche Pflegetätigkeit betreffen.
    Beispiel: Die Ehefrau des Versicherungsnehmers ist pflegebedürftig. Für ihre Pflege hat der Versicherungsnehmer eine Pflegeperson beauftragt, die für die Dauer der Pflege beim Versicherungsnehmer wohnt. Die Pflegeperson hat Versicherungsschutz, z. B. etwa wegen einer Auseinandersetzung bei einem Unfall, in den sie als Fußgänger verwickelt war, als sie eine Besorgung für die zu pflegende Person erledigen wollte. Die Pflegeperson fordert Schmerzensgeld.
  • Beim Rechtsschutz ab 50 erhöhen wir die Kostenübernahme im Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.
    Beispiel: Über den Versicherungsnehmer ordnet das Gericht die Betreuung an. Hiergegen möchte sich der Versicherungsnehmer wehren.

Dienstleistung "Erstellung von Vorsorgeverfügungen"

Bisher beraten und erstellen die von JURCALL vermittelten Anwälte eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Diese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Lebenspartner kostenfrei an.
Die Voraussetzung: Der Kunde muss einen der folgenden XXL-Bausteine versichert haben:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, XXL-Baustein (§ 25 a ARB),
  • KLASSIK-GARANT mit Baustein EXKLUSIV (§ 26 a ARB),
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein (§ 27 a ARB),
  • Privat-, Berufs und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, XXL-Baustein (§ 28 a ARB),
  • Rechtsschutz ab 50, XXL-Baustein (§ 30 a ARB).

Ab 1. Oktober 2017 erhalten Ihre Kunden die folgenden Leistungen zu günstigen Konditionen:

  • Erstellung von Generalvollmachten
  • Erstellung von Sorgerechtsverfügungen
  • Aktualisierungsservice bei gesetzlichen Änderungen oder bei Änderungswünschen des Verfügenden
  • Hinterlegung der Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister

Die Abrechnung erfolgt mit dem Anwalt.

Vermieter-Rechtsschutz

Für den Vermieter-Rechtsschutz ab einer Bruttojahresmiete von 12.001 Euro gelten ab 1. Oktober 2017 günstigere Konditionen. Die Beiträge (zuzüglich Versicherungssteuer) im Überblick:

  ohne SB  mit 150 Euro SB mit 250 Euro SB
bis 12.000 € Jahresbruttomiete
je Wohneinheit
330,00 Euro 170,50 Euro 148,70 Euro
über 12.000 € Jahresbruttomiete
aktuell je Wohneinheit
6,33% 4,61% 3,97%
über 12.000 € Jahresbruttomiete
neu ab 1.10.2017 je Wohneinheit
4,50% 3,40% 2,80%

Wissen kompakt: Unsere Webinare

Profitieren Sie von unserem Expertenwissen. Durch die Teilnahme an unseren Seminaren zur Rechtsschutzversicherung sind Sie bestens informiert und können Ihre Kunden optimal beraten.

Service: Die NRV hilft gern weiter!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vertriebs- und Kundenservice der NRV.