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Rauchwarnmelder: Vorschriften und Tipps

Kerzen, warme Decken: Was in der kalten Jahreszeit für Gemütlichkeit sorgt, kann schnell zur Brandursache werden. Rauchwarnmelder schützen im Ernstfall das Leben Ihrer Kunden – unsere Leistungen vor finanziellen Folgen.

Warum Rauchmelder?

Ungefähr 500 Menschen kommen pro Jahr deutschlandweit bei Bränden ums Leben. Meist schlafen die Opfer und sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Der Grund: Wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn ausgeschaltet – der Brand wird gar nicht oder erst viel zu spät bemerkt. Der schrille Signalton eines Rauchwarnmelders verschafft hingegen wertvolle Zeit, sich selbst und die Familie in Sicherheit zu bringen. Im nächsten Kundengespräch zum Thema Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, sollten Sie Ihren Kunden deswegen auf jeden Fall auch auf den großen Nutzen der kleinen Helfer aufmerksam machen.

Wozu Ihre Kunden gesetzlich verpflichtet sind

Alle Bundesländer haben mittlerweile gesetzlich festgelegt, dass alle Neu- und umfangreichen Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Vorhandener Wohnraum muss bis zu bestimmten Stichtagen nachgerüstet sein – die Übergangsfristen variieren aber je nach Bundesland. Auch die Verantwortlichkeiten für den Einbau und die Instandhaltung sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Wie prüfen Ihre Kunden die Rauchwarnmelder?

Mindestens einmal im Jahr sollte die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder überprüft werden. Wenn dazu nichts in der Betriebsanleitung des Geräts vermerkt ist, orientiert man sich am besten an folgenden Fragen:

  • Ist das Gerät beschädigt?
  • Zeigt ein Signal eine schwache Batteriespannung an?
  • Sind alle Raucheintrittsöffnungen frei von Abdeckungen?
  • Ist der Signalton klar und deutlich zu hören, wenn der Testknopf betätigt wird?

Defekte Geräte sollten sofort ausgetauscht werden. Übrigens: Bei fehlender Batteriespannung können Fehlalarme ausgelöst werden.

Übersicht Übergangsfristen und Verantwortlichkeiten

Wo müssen die Rauchwarnmelder angebracht werden?

Die kleinen Lebensretter müssen in jedem Schlafraum und Kinderzimmer sowie in Flurbereichen installiert werden – die zusätzliche Überwachung des Wohnzimmers ist nur in einzelnen Bundesländern vorgeschrieben, jedoch überall empfehlenswert. In Bädern und Küchen könnte es aufgrund von Wasser- und Kochdämpfen schnell zu Fehlalarmen kommen. Für Küchen kommen daher nur spezielle Hitze- oder küchentaugliche Rauchwarnmelder in Frage, vorgeschrieben sind sie nicht. Generell gilt:

  • Möglichst mittig unter der Zimmerdecke anbringen.
  • Zu Wänden, Deckenspitzen und Einrichtungsgegenständen (hierzu zählen auch Deckenlampen) einen Mindestabstand von 50 Zentimetern einhalten.

Wie findet man einen guten Rauchwarnmelder?

Seit 2008 sind auf dem Europäischen Markt nur Melder zugelassen, die nach der Norm EN 14604 zertifiziert sind. Jedes Gerät mit dieser Nummer erfüllt also den Mindeststandard. Günstige Modelle verursachen oft Fehlalarme. Geräte mit dem Q-Siegel versprechen hingegen erhöhte Stabilität, die Reduktion von Fehlalarmen und verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Und was ist mit dem Versicherungsschutz?

Rauchwarnmelder können einen Brand nicht verhindern. Sie retten in erster Linie Leben und keine Sachwerte! Trotz Rauchwarnmelderpflicht hat das Fehlen eines Melders daher keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Falls die Flamme der Kerze also doch einmal unbemerkt auf die Gardinen übergreift, kommen wir im Rahmen unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für den finanziellen Schaden auf.