VHV Partner
Startseite

Studenten: Schützt die Haftpflicht der Eltern?

Kaffee über den Laptop eines Kommilitonen gekippt oder auf einer WG-Party versehentlich ein Sofa beschädigt? Gut, dass Studenten in den meisten Fällen über die Haftpflicht der Eltern mitversichert sind. Was sind die Ausnahmen?

Neue Stadt, WG-Leben, Prüfungsordnung: Die ersten Studienmonate eines Erstsemesters können ganz schön aufregend sein. Es gibt viel zu organisieren und neue Eindrücke warten überall. Wer mag da schon an den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung denken? Die VHV macht es Familien mit Kindern in der Ausbildung besonders einfach, denn der Familientarif der PHV KLASSIK-GARANT schützt auch Studenten und Auszubildende – sogar dann, wenn sie einen Ausbildungsweg abgebrochen haben.

Wo endet der marktübliche Versicherungsschutz?

Grundsätzlich schließen die Familientarife von Haftpflichtversicherungen volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, mit ein – auch dann, wenn das Kind nicht mehr im selben Haushalt wohnt.

Allerdings erlischt bei vielen Anbietern der Versicherungsschutz nach der ersten Ausbildungsetappe. Somit fallen bei marktüblichen Haftpflichtversicherungen Studenten, die im Vorfeld bereits eine Berufsausbildung absolviert oder ein anderes Studium begonnen haben, aus der Familienversicherung heraus. Ein Master-, das direkt an das Bachelorstudium anschließt, zählt allerdings noch zur Erstausbildung.

Auch, wenn der Nachwuchs bereits verheiratet ist, besteht in der Regel kein Schutz mehr über die Versicherung der Eltern. Viele Versicherer arbeiten zudem mit Altersgrenzen.

VHV PHV KLASSIK-GARANT macht den Unterschied!

Bei der VHV müssen sich aber auch Studenten, die schon einmal ein Studium abgebrochen oder zuvor eine Berufsausbildung absolviert haben und sich damit nicht mehr in der beruflichen Erstausbildung befinden, keine Sorgen machen:

  • Studenten und Auszubildende sind während beider Ausbildungsabschnitte automatisch und ohne Altersbegrenzung im PHV Familientarif mitversichert – ganz egal, ob sie zu Hause wohnen oder am Ausbildungs- oder Studienort.

  • Das gilt auch, wenn einem abgeschlossenen Studium eine Lehre oder ein weiteres Studium folgt. Auf einen sachlichen Zusam­menhang zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsgängen kommt es dabei nicht an.

  • Auch durch den Wechsel oder den Abbruch eines Ausbildungsweges wird die Mitversicherung nicht beeinträchtigt.

  • Während eines Auslandssemesters besteht in Europa ohne zeitliche Begrenzung Versicherungsschutz.

Übrigens: Solange Kinder noch in einer häuslichen Gemeinschaft mit den Eltern leben und dort behördlich gemeldet sind, besteht über die Haftpflichtversicherung der Eltern generell Versicherungsschutz. Das trifft sogar auf verheiratete Kinder zu sowie auf solche, die bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Weiterer Versicherungstipp: Hausratversicherung

Bei vielen Versicherern ist eine eigene Hausratversicherung nötig, sobald das studierende Kind in einem eigenen Haushalt lebt. Bei der VHV gilt jedoch eine Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium mit eigener Wohnung – auch im Ausland! Sogar das nachts auf offener Straße geklaute gutgesicherte Fahrrad ist durch die bei der VHV fehlende Nachtzeitklausel abgesichert. Nur in WGs wird kein Versicherungsschutz gewährt.