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Bei Fuß: Sicherheit für Tierhalter

Wussten Sie, dass ungefähr 30 Prozent aller Hunde in Deutschland nicht versichert sind? Dabei beißen auch mal Hunde, die bellen – und das kann teuer werden. Mit unserer Tierhalterhaftpflicht sind Ihre Kunden optimal abgesichert.

Der tut doch nichts... oder?

Ein angenagtes Sofa, zerkratzte Türrahmen oder gar der Biss ins Bein: Was Tierhalter in den eigenen vier Wänden dulden oder unter Verschleiß verbuchen, kann ihnen bei Dritten teuer zu stehen kommen. Denn das größte Vertrauen ins eigene Tier begleicht keine Schadenzahlungen. Wenn der treue Begleiter beispielsweise einen Passanten beißt, wird Schmerzensgeld fällig – schnell kommen da Kosten im fünfstelligen Bereich zusammen! Mit der Tierhalterhaftpflicht der VHV sind Ihre Kunden optimal gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert – und das sogar, wenn sie nicht selbst mit dem geliebten Vierbeiner unterwegs sind.

Tierhalter haftet im Schadenfall

Da Verordnungen zur Tierhaltung auf Länderebene geregelt werden, ist der Gesetzesdschungel riesig. Eines steht aber mit dem Artikel 833 im BGB bundesweit fest: Wenn ein Tier einem anderen Tier oder Menschen Schaden zufügt, haftet der Tierhalter.

Immer sinnvoll: Tierhalterhaftpflicht

Trotz des hohen Risikos ist eine Tierhalterhaftpflicht nicht überall in Deutschland vorgeschrieben – jedoch überall sinnvoll. Von den 7 Millionen Hunden in Deutschland sind 30 Prozent allerdings nicht versichert, und Besitzer bleiben auf potentiellen Schadenzahlungen sitzen. Unter Pferdehaltern hat sogar nur jeder Dritte eine entsprechende Haftpflichtversicherung – und das, obwohl laut Statistik alle 14 Minuten ein Mensch durch ein Pferd verletzt wird.

Das beste Pferd im Stall: Die Tierhalterhaftplicht der VHV

Sprechen Sie Ihre Kunden daher auf die Risiken im Alltag an! Mit dem Schutz der Hunde- und Pferdehaftpflicht VHV KLASSIK-GARANT erhalten Ihre Kunden beispielsweise folgende Leistungen:

  • 5 oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Räumen bis 1.000.000 Euro und fremden Sachen und Mobiliar bis 10.000 Euro (150 Euro Selbstbehalt)
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen im ersten Lebensjahr

Gut zu wissen:

Der Versicherungsschutz greift auch, wenn der Tierhalter selbst nicht während des Schadenfalls anwesend ist, sondern eine stellvertretende Person das Gassi gehen oder den Ausritt übernimmt. Und: Auch auf Reisen innerhalb sowie außerhalb von Europa ist auf uns Verlass. So können die Tierfreunde unter Ihren Kunden ihre Vierbeiner guten Gewissens auch mal an der langen Leine laufen lassen.

Jetzt beim Makler-Favoriten abschließen!

Die Tierhalterhaftpflicht der VHV ist unter Maklern besonders beliebt! Dem Sieger der aktuellen Umfrage Asscompact Trends I/2018 sind wir mit einem hervorragenden zweiten Platz ganz dicht auf den Fersen – nur 1,8 Prozentpunkte liegen noch zwischen uns. Und die restlichen Mitbewerber? Die folgen mit großem Abstand. Basis war eine Onlinebefragung unter mehreren hundert Maklern und Mehrfachvertretern zu diversen Vertriebsthemen. Vertrauen Sie der Meinung Ihrer Kollegen und überzeugen auch Sie sich von unseren Leistungs- und Service-Highlights im Bereich Privathaftpflicht!