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Abfrage der Fahrleistung: Ihre Kunden bekommen Post

Wie in jedem Jahr passen wir die Kfz-Beiträge entsprechend der aktuellen Fahrleistung Ihrer Kunden an. Die wichtigsten Informationen rund um die Abfrage des Kilometerstands haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was steht im Anschreiben?

Im Anschreiben finden Ihre Kunden den aktuell zu zahlenden Beitrag. Die individuelle Zahlweise ist dabei berücksichtigt. Gleichzeitig teilen wir dem Kunden den Vergleichsbeitrag für das Jahr 2018 mit, den er zahlen muss, wenn er nicht auf unsere Anfrage reagiert. 

Ihre Kunden sollten also möglichst zügig auf das Schreiben antworten. Denn: Wir gleichen die Angaben umgehend mit den bisherigen Daten ab. Sollte die Fahrleistung gesunken oder gestiegen sein, passen wir den Beitrag sofort an.

Welche Antwortmöglichkeiten haben Ihre Kunden?

Am einfachsten übermitteln Ihre Kunden den aktuellen Kilometerstand und die jährliche Fahrleistung des versicherten Fahrzeugs online. Dazu loggen sie sich ganz unkompliziert auf der Website www.vhv-km.de ein. Sie benötigen nur die Versicherungsscheinnummer und die mitgeteilte persönliche PIN. Alternativ können uns Ihre Kunden die Informationen natürlich auch per beiliegendem Originalcoupon auf dem Postweg zukommen lassen.

Was passiert, wenn Ihre Kunden nicht antworten?

Die angefragten Merkmale unterliegen Veränderungen im Leben des Kunden. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Der Kfz-Beitrag passt sich diesen Veränderungen an. Daher benötigen wir in jedem Fall die entsprechenden Angaben von Ihren Kunden.

Auch wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat, ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht Ihrer Kunden geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) hervor. Sollten uns Ihre Kunden nicht antworten, wird für den Vertrag – rückwirkend zum 01. Januar 2018 – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt.

Ein Hinweis für Sie:

Im Sommer 2018 – rechtzeitig vor dem Zwangsumstellungstermin – erhalten Sie eine Liste Ihrer Kunden, die uns ihre Fahrleistung und ihren Kilometerstand noch nicht über einen der möglichen Rückmeldekanäle (Telefon, Coupon, Internetportal) mitgeteilt haben.