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Einfach besser: VHV FIRMENPROTECT Sach 2.0

Durch innovative Produkthighlights und eine starke Preispositionierung setzen wir neue Maßstäbe! Welche Leistungen unsere Sachversicherung für Ihre Gewerbekunden jetzt noch attraktiver machen, verraten wir Ihnen hier.

Neue Tarifempfehlungen, Zielgruppen und die Übernahme von Millionenschäden: Wir bauen unsere Poleposition weiter aus – in Leistung, Preis und Service! Der neue Zusatzbaustein Bau-Spezial wird Ihre Gewerbekunden genauso begeistern wie die Neuwertentschädigung von Gebäuden.

Jetzt mit erhöhter Pauschaldeklaration!

Im Ernstfall ist es nicht nur der materielle Schaden, der Ihren Kunden zu schaffen macht. Auch finanzielle Schäden, die durch Aufräumarbeiten oder Entsorgungen entstehen, können große Sorgen bereiten. Bislang standen für solche Kostenpositionen nur 3 Mio. Euro zur Verfügung. Wir haben die Entschädigungsgrenze auf 5 Mio. Euro angehoben – damit sich Ihre Kunden beruhigt auf uns verlassen können.

Reduzierte Preise und weitere Leistungsverbesserungen

Durch die Konzentration auf unsere bevorzugten Betriebsarten konnten wir für viele Risiken die Preise senken. Zum Beispiel für Risiken der Bauzimmerei, der Schreinerei, des Versandhandels, der Backwarenherstellung, für Akustiker und Gebäudereiniger.

Auch bereits bestehende Leistungen haben wir weiter verbessert:

  • Erhöhung der VSU für Unterversicherungsverzicht auf 10 Prozent, mindestens 50.000 bis maximal 1 Million Euro
  • Erhöhung der Haftzeit in der "Kleinen Betriebsunterbrechung" auf 24 Monate
  • Erhöhung der VSU für grobe Fahrlässigkeit auf 100.000 Euro
  • Erweiterung der abhängigen Außenversicherung auf die EU, Island, Norwegen und die Schweiz

Neu: Kostenübernahme für mögliche Gebäudeschäden durch Falschalarm von Rauchmeldern.

Gut zu wissen: Tool zur Gebäudewertermittlung

Eine Unterversicherung kann Ihre Gewerbekunden teuer zu stehen kommen. Die VHV verzichtet allerdings auf den Einwand der Unterversicherung, wenn Gebäudewerte seitens eines Sachverständigen festgesetzt worden sind. Eine solche Wertermittlung ist jetzt auch ganz unkompliziert mit dem Tool SkenData möglich. Wie dieses funktioniert, können Sie in unserem Beitrag Tool erleichtert Gebäudewertermittlung nachlesen. 

Neu: Die Goldene Regel sichert Neuwertentschädigung von Gebäuden

Bei instand gehaltenen und in Gebrauch befindlichen Gebäuden entschädigt die VHV immer zum Neuwert, sofern die Neuwertdeckung vereinbart wurde. Diese Goldene Regel wird von den wenigsten Versicherern angewandt. Sie entschädigen ihre Kunden oft nur mit dem Zeitwert, wenn der Wert des versicherten Gebäudes unter 40 Prozent des Neuwerts liegt.

Neu: Zusatzbaustein Bau-Spezial schafft Erleichterung

Baubetriebe sind speziellen Risiken ausgesetzt. Als Bauspezialversicherer mit langer Tradition haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, diese Risiken bestmöglich abzusichern. Mit dem umfassenden Zusatzbaustein Bau-Spezial sorgen wir in der Branche für noch mehr Entspannung. 

  • Optimierung der Garagenklausel
  • Mitversicherung fremder Waren bis 1.000 Euro
  • Entschädigung bei Diebstahl auf dem Bauhof bis 2.500 Euro
  • Mitversicherung von Gegenständen auf Baustellen bis 5.000 Euro
  • Erstattung von Ertragsausfällen durch Feuer auf zukünftigen Baustellen bis 25.000 Euro
  • Schlossänderungskosten für Betriebsfahrzeuge bis 2.500 Euro

Für nur 136,77 Euro jährlich zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer profitieren Ihre Baukunden von der branchenspezifischen Schutzoption. Auch der Einschluss in bestehende Verträge ist zu empfehlen.
Die Beantragung erfolgt ganz einfach über einen speziellen Kurzantrag. 

Warum ist die Garagenklausel so wichtig für das Bauhandwerk?
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen in nicht dafür vorgesehenen Räumen ist in vielen Bundesländern durch die Garagenverordnung untersagt. Dennoch werden gerade im Bauhandwerk regelmäßig Fahrzeuge in Lagerräumen oder Werkstätten untergestellt. Entsteht durch das im Gebäude geparkte Fahrzeug ein Brand, ist der Versicherungsschutz üblicherweise gefährdet. Nicht so bei der VHV: Bei uns gilt das Abstellen in anderen Räumen als Garagen nicht als Verletzung von Sicherheitsvorschriften (behördlichen Auflagen). Wir gewähren Versicherungsschutz in voller Höhe.